Marinaaaron
Hallo Frau Bader, Nach reichlicher Überlegung wollen wir unsere Familie vergrößern Jedoch müssen wir uns auch über unsere finanziellen Mittel informieren wie es weiter geht mit 2 Kindern nachdem wir uns ein Haus gekauft habe müssen wir schauen wie die weitere Familienplanung in unser Leben passt . Ein 2 Kind wünschen wir uns aber dies muss auch gut durch dacht und geplant sein. Ich arbeitete in der Altenpflege in Vollzeit (Gehalt 1500 netto)bevor mein Sohn 28.02.2016 zur Welt kam danach habe ich mir meine Elternzeit auf 2 Jahre genommen. Aber auf 1 Jahr ausbezahlen lassen. Nun ab September arbeite ich wieder wie vor der Geburt meines Sohnes in Vollzeit. Ich würde im Falle einer Schwangerschaft erneut in das Berufsverbot kommen. Wann ist nun der perfekte Zeit Plan erneut schwanger zu werden um die beste finanzielle Lage heraus zu bekommen. Habe ich Streich Monate wenn ich jetzt schwanger werden würde? Da ich ja keine 12 Monate gearbeitet habe sondern nur 1. sprich den September und zuvor war ich ja noch in Elternzeit oder doch noch abwarten und mit dem Beschäftigungsverbot 12 Monate vollzubekommen? Den das Beschäftigungsverbot wird doch angerechnet an das Elterngeld oder? Vielen Dank für Ihre Bemühung meine Frage zu beantworten ich hoffe sie verstehen meine Frage und mein Anliegen liebe Grüße marina
Hallo, um das volle Elterngeld wie beim ersten Kind zu bekommen muss man das zweite zeitnah, also ungefähr am ersten Geburtstag des Kindes bekommen oder zwischendrin zwölf Monate gearbeitet haben. Ansonsten gilt bei Ihnen, dass, umso länger Sie arbeiten, umso mehr Elterngeld Sie bekommen. Das ist unabhängig vom Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB
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