SandraBW
Guten Morgen Frau Bader, unsere Situation ist folgende: 1. Kind geboren am 11.05.2013 Elternzeit bis zum 10.05.2015 beantragt 12 Monate werden zur Übertragung bis zum 8. Lebensjahr beantragt. 2. Kind geboren am 15.02.2015 Elternzeit bis zum 14.02.2017 beantragt 3. Kind kommt im Juni 2016 Jetzt habe ich zwei Fragen: 1. Sind die Elternzeitmonate vom ersten Kind ab Mutterschutz vom zweiten Kind verloren? Das betrifft den Zeitraum von Beginn des Mutterschutz am 15.01.2015 bis zum Ende der beantragten Elternzeit am 10.05.2015. 2. Wie beantrage ich richtig die Elternzeit für das dritte Kind, damit uns für das zweite Kind nichts verloren geht? Ich habe vor kurzem gelesen, dass die laufende Elternzeit weiterläuft und um den Zeitraum des Mutterschutzes verlängert wird - ist das richtig? Muss ich das in meinem Antrag genau aufführen? Vielen Dank und Ihnen eine schöne Adventszeit. Es grüßt Sie freundlich Sandra
Hallo, 1. Sie können mit Zustimmung vom AG 12 Mo. bis zum 8. Geb nehmen 2. Am besten am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die 2. EZ beenden - dann bekommen Sie das volle MG 3. Auch für Kind 2 können Sie 12 Jahr aufheben. Für Kind 3 können Sie 2 Jahre aufheben, da könnte man noch überlegen, die EZ für Kind 3 für Kind 2 zu unterbrechen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Von Kind 1 und 2 hast Du jeweils ein Jahr über. Da durfte man nur maximal 12 Monate übertragen. Bei KUnd 3 jetzt darfst Du bis zu 24 Monate übertragen. Du kannst also jetzt ein Jahr von Kind 3 nehmen, dann jeweils die 12 Monate von 1 und 2 und danach die 24 Monate von Kind 3. Bedeutet Du hast dann noch 5 Jahre ab Geburt von Kind 3
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