patzdaniela
Hallo Fr. Bader, am 15.12.2014 stellte ich Ihnen bereits eine Frage. Danke für die Beantwortung. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Antwort-auf-Ihre-Nachfrage-vom-15-12-Selbststaendige-und-nicht-sebstaendige_123946.htm Zwischenzeitlich legte ich Widerspruch ein, welcher gestern zurück gewiesen wurde. Eben allein der Tatsache wegen da ich auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hatte und somit das Kalenderjahr 2013 zähle. Obwohl da nur die letzten 4 Monate Einnahmen aus beiden Einkunftsbereichen eingegangen sind. Eine Günstigerprüfung bzw. eine Wahlmöglichkeit sei gesetzlich nicht vorgesehen. Nun bleibt mir nur noch die Möglichkeit Klage beim Sozialgericht zu erheben. Wie sehen sie die Chancen? Wäre ja, wie ich es sehe, eine Klage gegen ein bestehendes Gesetz. Gibt es die Möglichkeit mich einer Sammelklage anzuschließen (betrifft doch bestimmt nicht nur mich). Wo erfahre ich dies? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, von einer Sammelklage weiß ich nicht, sowas wird auch ihr in Amerika praktiziert. Die Chancen einer Klage kann ich Ihnen im Rahmen von diesem Forum nicht erläutern. Liebe Grüße NB
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