Nadje
Liebe Frau Bader, ich habe Elterngeld für zwei verschiedene Arbeitsstellen beantragt. Aus einem Teilzeitjob, hier habe ich einen Bescheid bekommen und erhalte Elterngeld und aus einem Minijob, von diesem ist im Bescheid nicht die Rede. Auch über die gleichzeitig beantragte Elternzeit meines Mannes gibt es keinen Bescheid. Gibt es pro Arbeitgeber jeweils einen eigenen Bescheid? Herzliche Grüße, Nadine M.
Hallo, nein, die Einkünfte werden addiert. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, es gibt nur einen Bescheid, der aber das Geld aus beiden (allen) Arbeitsstellen beinhalten muss. Schau dir mal den Berechnungsbogen an, ob da der Minijob mit aufgeführt ist. Falls nein solltest du dich bei der Elterngeldstelle melden. Dass dein Mann noch nichts gehört hat kann mehrere Gründe haben. Hier in NRW ist es so, dass immer erst ein Elternteil beschieden werden kann und danach der andere. Dadurch bekommt man die beiden Bescheide mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Habt ihr zwei Anträge ausgefüllt? In einigen Bundesländern muss man einen Antrag pro Elternteil ausfüllen und kann nicht mit einem Antrag für beide gleichzeitig beantragen.
mellomania
sie fragt aber nach dem bescheid ELTERNZEIT für den mann. ohne den kann er kein EG beantragen oder?
Nadje
Vielen herzlichen Dank für die Antworten. Vom Minijob ist nichts im Bescheid erwähnt und er wurde auch nicht addiert. Ich werde morgen nochmals versuchen, jemanden telefonisch zu erreichen. Wir haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, sehr seltsam...
Mitglied inaktiv
Elternzeit beantragt man aber nicht bei der Elterngeldstelle sondern beim AG. Wenn der Minijob nicht drauf ist, musst du dringend Widerspruch einlegen!
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