Hallo Frau Bader,
da die Gehaltsgrenze zum Midijob erhöht wurde, falle ich für ein paar Monate im Berechnungszeitraum sowie für die Partnerschaftsbonusmonate darunter. (in der Lohnabrechnung entsprechend makiert)
Im Elterngeldbescheid ist sämtliches Gehalt in der Spalte "nicht selbstständie Tätigkeit" gelistet, die Spalte Midijob ist leer.
Sollte ich dies durch einen Einspruch ändern lassen oder spieltes keine Rolle?
Beim Midijob sind schlieslich die abzüge geringer und ich zahle ja auch keine Steuern, da Ich Steuerklasse 4 habe. (ist somit das Elterngeld evt. falsch berechnet, da zu viele abzüge?)
Mein Mann wird ebenfalls Elterngeld beziehen sowie in Teilzeit arbeiten während ich Elterngeld beziehe. Er ist aber knapp über der Einkommengrenze zum MidiJob.
vielen Dank für ihre Auskuft.
von
Maya7
am 03.08.2023, 21:40
Antwort auf:
Midijob/Elterngeldbescheid
Hallo,
ich verstehe die zeitlichen Vorgaben nicht so ganz. Bitte erläutern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2023
Antwort auf:
Midijob/Elterngeldbescheid
Wenn es sich um Einkommen NACH Geburt handelt, also das Einkommen, was gegen das Elterngeld gerechnet wird, würdest du dich durch eine Änderung schlechter stellen.
Dadurch dass dann weniger Steuern abgezogen werden, wird mehr Nettogehalt gegen dein Elterngeld gerechnet und du würdest weniger Elterngeld bekommen.
von
Dojii
am 04.08.2023, 06:40
Antwort auf:
Midijob/Elterngeldbescheid
ok das leuchtet mir ein. Aber ich müsste ja dann zurückzahlen sobald ich die Abrechnungen von dem Einkommen nach Geburt vorlege...
und nach dem Einkommen vor der Geburt, da müsste ich doch eig. mehr bekommen dann wenn es weniger abzüge sind, wobei hier steht "Änderungen im Bemessungszeitraum werden nicht berücksichtigt". kapier ich nicht, immerhin wurd ja das Gesetz geändert, ich kann ja nix dafür...
von
Maya7
am 04.08.2023, 15:49