Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe letzte Woche (endlich) meinen Elterngeldbescheid und erstmal einen gehörigen Schrecken bekommen. Ich bin hauptsächlich angestellt, nebenberuflich jedoch selbstständig. Das erste Problem ergab die neue Gesetzeslage, ega wieviel selbstständig verdient wurde, es wird nach dem Kalenderjahr geschaut, nicht nach den 12 Monaten vor Geburt. Das ist für mich ziemlich von Nachteil, doch da kann man wohl nichts machen. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Es wurde nach Steuerklasse IV u ohne Kinderfreibetrag berechnet. Dieses traf jedoch nur für einen einzigen Monat des Kalenderjahres zu, während der anderen 12 hatte ich Steuerklasse V und sehr wohl einen Kinderfreibetrag. Bringt uns ein Widerspruch etwas oder ist das völlig egal?
Vielen Dank vorab,
mit freundlichem Gruß,
K. Münster
von
KresMü
am 17.10.2015, 20:46
Antwort auf:
Elterngeldbescheid - Steuerklasse u Kinderfreibetrag (21.03.2015)
Hallo,
es ist die Lohnsteuerklasse entscheidend, die Sie vorwiegend in den Bemessungszeitraum hatten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2015
Antwort auf:
Elterngeldbescheid - Steuerklasse u Kinderfreibetrag (21.03.2015)
StKlasse V ist schlechter als 4 und bei V gibt es auch keinen Kinderfreibetrag.
von
ALF0709
am 17.10.2015, 21:15
Antwort auf:
Elterngeldbescheid - Steuerklasse u Kinderfreibetrag (21.03.2015)
Herrje, sorry, war genau andersherum, Steuerklasse VI u einen Kinderfreibetrag habe ich. Danke für den Hinweis!!
von
KresMü
am 18.10.2015, 21:06
Antwort auf:
Elterngeldbescheid - Steuerklasse u Kinderfreibetrag (21.03.2015)
Es wird immer verwirrender.
Ansonsten : Widerspruch einlegen, dann prüfen sie es.
von
Sternenschnuppe
am 18.10.2015, 22:18