KresMü
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe letzte Woche (endlich) meinen Elterngeldbescheid und erstmal einen gehörigen Schrecken bekommen. Ich bin hauptsächlich angestellt, nebenberuflich jedoch selbstständig. Das erste Problem ergab die neue Gesetzeslage, ega wieviel selbstständig verdient wurde, es wird nach dem Kalenderjahr geschaut, nicht nach den 12 Monaten vor Geburt. Das ist für mich ziemlich von Nachteil, doch da kann man wohl nichts machen. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Es wurde nach Steuerklasse IV u ohne Kinderfreibetrag berechnet. Dieses traf jedoch nur für einen einzigen Monat des Kalenderjahres zu, während der anderen 12 hatte ich Steuerklasse V und sehr wohl einen Kinderfreibetrag. Bringt uns ein Widerspruch etwas oder ist das völlig egal? Vielen Dank vorab, mit freundlichem Gruß, K. Münster
Hallo, es ist die Lohnsteuerklasse entscheidend, die Sie vorwiegend in den Bemessungszeitraum hatten. Liebe Grüße NB
ALF0709
StKlasse V ist schlechter als 4 und bei V gibt es auch keinen Kinderfreibetrag.
KresMü
Herrje, sorry, war genau andersherum, Steuerklasse VI u einen Kinderfreibetrag habe ich. Danke für den Hinweis!!
Sternenschnuppe
Es wird immer verwirrender. Ansonsten : Widerspruch einlegen, dann prüfen sie es.
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