Frage: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Guten Abend, wir sind nicht verheiratet und haben beide Steuerklasse 1. Ich beziehe das Kindergeld und mein Partner den Freibetrag, da er mehr verdient und daher damit besser fährt. Bekomme ich bei Kurzarbeit dann 67% oder nur 60% (wieviel Kosten hat eigentlich der Arbeitgeber an mir bei 100% Kurzarbeit?)? Und was steht auf meiner Steuerkarte: 0,5 Kind, 1 oder keins, weil ich ja Kindergeld beziehe? Blicke da nicht wirklich durch. Vielen Dank!

von AA19 am 19.10.2020, 00:31



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Hallo, 1. Einer hat die Lohnsteuerklasse 2 2. Jeder hat 0,5 Kinder 3. Beschäftigte. Ist. Und 1 Kind erhalten 67% Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2020



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Dein Partner kann nur den halben Freibetrag beanspruchen, es sei denn, du kommst deiner Unterhaltspflicht nicht nach. Davon gehe ich nicht aus, wenn ihr ein Paar seid und das Kind bei euch lebt. Man kann nur den FB oder das Kindergeld beanspruchen und das Finanzamt prüft das automatisch. Ohne andere Kinder habt ihr beide jeweils 0.5 auf der Steuerkarte.

von Tini_79 am 19.10.2020, 01:17



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Dein AG streckt das Kurzarbeitergeld an dich vor und bekommt es später vom AA incl Sozialabgaben retour. Du hast ein halbes Kind auf der Steuerkarte, dein Partner kann max den halben Freibetrag beanspruchen.

Mitglied inaktiv - 19.10.2020, 09:13



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Unter welchen Umständen kann einer das ganze Kind auf der Karte haben? Wenn ich Kindergeld beziehe und einen halben kinderfreibetrag habe und das Finanzamt prüft und das Kindergeld für mich günstiger ist bringt mir trotzdem irgendwie der halbe Kinderfreibetrag noch was?

von AA19 am 19.10.2020, 09:44



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

1.0 hättet ihr beide, wenn ihr verheiratet wärt. Wenn das KG für dich günstiger ist, dann hast du logischerweise nichts vom FB, denn nur eines kann gelten.

von Tini_79 am 19.10.2020, 09:50



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html#:~:text=Hier%20wird%20bei%20einem%20Kind,Steuerklasse%20III%20(3)%20ber%C3%BCcksichtigt. Hier kannst du das nachlesen mit dem Kinderfreibetrag und Steuerklasse

Mitglied inaktiv - 19.10.2020, 10:00



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Danke!! Und der Arbeitgeber hat ja dann auch keine Kosten wegen mir, wenn ich in 100% Kurzarbeit bin... Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile außer weniger Geld und Unsicherheit wegen des Jobs? Kann man auch in der KA gekündigt werden und mit welcher Begründung?

von AA19 am 19.10.2020, 10:10



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Natürlich kannst du gekündigt werden. Stellenabbau z.b. Kurzarbeitergeld gibt es meines Wissens nur für 12 Monate.

Mitglied inaktiv - 19.10.2020, 10:13



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Die Antwort von Fr. Bader wegen der Lohnsteuerklasse 2 ist falsch. Dafür muss man nachweisbar anneinerziehend sein, was die TE nicht ist wenn sie mit einer anderen erwachsenen Person in einem Haushalt lebt. https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-2/

von Felica am 19.10.2020, 11:14



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Danke Felica. Ich habe mich schon gewundert, weil mein Partner und ich auch beide die Steuerklasse 1 haben. LG luvi

von luvi am 19.10.2020, 23:02



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

kann es sein, dass die ap und der kv nicht zusammen leben? dann ginge das mit der stkl 2.

Mitglied inaktiv - 21.10.2020, 09:19



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

Kravallie, Die AP schreibt, dass sie beide 1 haben. Frau Bader schreibt was von Lohnsteuerklasse 2. Ich gehe deshalb davon aus, dass sie nicht alleinerziehend ist. LG luvi

von luvi am 22.10.2020, 00:21



Antwort auf: Kinderfreibetrag, Kurzarbeit

ich habe mich gewundert, dass frau bader scheinbar einen fehler gemacht hat, deswegen wäre ich auf der suche nach einer Erklärung gewesen und die wäre es eben....dass die Eltern getrennt leben. dann ginge das mit der stkl2 und auch dem halben Kind.

Mitglied inaktiv - 22.10.2020, 09:08



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