Sozialabgaben im Elterngeldbescheid?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sozialabgaben im Elterngeldbescheid?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Bei mir ist es so, dass ich zum einen in einem Angestelltenverhältnis bin und darüber hinaus noch eine nebenberufliche Selbstständigkeit als Musiker habe. Es handelt sich also um Mischeinkünfte. Nun habe ich den Elterngeldbescheid erhalten. Hier wurden beide Einkünfte zusammen gerechnet und dann auf die Gesamtsumme Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Allerdings zahle ich nur in meinem Angestelltenverhältnis Sozialabgaben, bei meiner Nebentätigkeit als Wochenendmusiker bin ich nicht versicherungspflichtig, bekomme Sozialabgaben aber dennoch im Bescheid von meinem Gewinn abgezogen. Ist das Korrekt hier die Sozialabgaben auf das Gesamteinkommen abzuziehen obwohl ich beim Nebenjob nicht versicherungspflichtig bin? Viele Grüße F.Becker

von nairolf2015 am 23.02.2016, 11:16



Antwort auf: Sozialabgaben im Elterngeldbescheid?

Hallo, Alle für die einzelnen Einkunftsarten aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ermittelten Beträge werden addiert und durch zwölf geteilt. Vom so erhaltenen monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt werden Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form abgezogen. Da die pauschalierten Abzüge möglichst nah an den tatsächlichen Abzügen der Eltern liegen sollen, werden bestimmte Abzugsmerkmale – z. B. Steuerklasse, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung – ermittelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2016



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