Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Bei mir ist es so, dass ich zum einen in einem Angestelltenverhältnis bin und darüber hinaus noch eine nebenberufliche Selbstständigkeit als Musiker habe. Es handelt sich also um Mischeinkünfte. Nun habe ich den Elterngeldbescheid erhalten. Hier wurden beide Einkünfte zusammen gerechnet und dann auf die Gesamtsumme Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Allerdings zahle ich nur in meinem Angestelltenverhältnis Sozialabgaben, bei meiner Nebentätigkeit als Wochenendmusiker bin ich nicht versicherungspflichtig, bekomme Sozialabgaben aber dennoch im Bescheid von meinem Gewinn abgezogen. Ist das Korrekt hier die Sozialabgaben auf das Gesamteinkommen abzuziehen obwohl ich beim Nebenjob nicht versicherungspflichtig bin? Viele Grüße F.Becker
von nairolf2015 am 23.02.2016, 11:16