Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe heute meinen Elterngeldbescheid erhalten und bin fast ohnmächtig geworden. Laut Bescheid bekäme ich nur 380 € im Monat (12 Monate beantragt). Bei der Auflistung der Einkommen eines jeden Monats fiel mir auf, dass die Monate, in denen ich Arbeitslosengeld I bezogen habe, nicht mit einberechnet wurden. Das ist doch falsch, oder? Das Arbeitslosengeld fließt doch mit in die Berechnung ein? Vielen Dank und beste Grüße Arwen
Hallo, lieder nein. Aber rechnen Sie mal nach unter www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das ist leider Rechtens: Das Elterngeld soll Einkommenseinbrüche auffangen, die den Familien wegen der Betreuung ihres neugeborenen Kindes entstehen. Grundlage für die Elterngeldberechnung ist daher das Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder andere Sozialversicherungs- oder Transferleistungen können nicht in die Einkommensermittlung einbezogen werden.
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