Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werden Überstunden beim Eltrngeld berücksichtigt

Frage: Werden Überstunden beim Eltrngeld berücksichtigt

Lavazza84

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Hallo Frau Bader, ich wünsche Ihnen und hier im Forum ein gutes neues 2019! Ich möchte mir 120 Überstunden, welche in den vergangenen Monaten verteilt auf 2 Jahre angefallen sind, kurz vor Mutterschutz auszahlen lassen. In den Entgeltabrechnungen stehen dann auch die jeweiligen Rückrechnungen, z. B. für Okt 2017, Sept 2017 etc. einschl. der gezahlten Zuschläge (30%). Werden diese Überstunden auf das Gehalt mit angerechnet und erhöhen somit das Elterngeld? Müsste ich manuell zu dem regulären Monatsverdienst die angefallenen Überstunden im Antrag dazu addieren oder macht das die EG-Stelle ?


Mitglied inaktiv

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Wenn Überstunden während der Schwangerschaft angefallen sind, dann war das ein schwerer Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz, das Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl ganz klar verbietet. Damit sind die Überstunden illegal; der Arbeitgeber hat sich strafbar gemacht, wenn er dich während der Schwangerschaft mit Mehrarbeit beschäftigt hat. Nach dem ArbZG soll die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Std nicht überschreiten - das beinhaltet einen Überstundenausgleich in Freizeit. Sofern die Überstunden als Lohn ausgezahlt werden, erhöhen Sie das Elterngeld, aber natürlich nur diejenigen, die im Bemessungszeitraum von 12 Monaten erarbeitet wurden.


HeyDu!

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "verteilt auf zwei Jahre"! Die Fragestellerin wird wohl kaum ein Elefantenbaby austragen. Immer diese Besserwisserei und Betrugsgeschichte. Traurig wer keine anderen Freizeitaktivitäten hat. Ich frag mich ja ob alle Experten hier Hausfrauen/ Hausmänner sind oder ob sie täglich 3 Stunden länger auf Arbeit hocken müssen, um die vielen Forumspausen nachzuarbeiten. Arbeitszeitbetrug wird ja mit Sicherheit nicht von der Forumsjustiz begangen :-D Frohes Neues :-)


Mitglied inaktiv

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"...welche in den vergangenen Monaten verteilt auf 2 Jahre angefallen sind" So ein dummdreister Kommentar. Ich kann lesen, kannst du auch richtig zitieren? Was heißt "in den vergangenen Monaten verteilt auf 2 Jahre angefallen". Meistens ist man in den Monaten vor der Mutterschutzfrist schwanger gewesen, oder? Die 6 Monate vor der Mutterschutzfrist sind die Monate, in denen man schwanger ist. Ein weiterer Monat des Bemessungszeitraums fürs Elterngeld fällt in den vorgeburtlichen Mutterschutz. Demnach fallen schon mal 7 Monate für legale Überstunden weg. Für den Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt bleiben lediglich noch 5 Monate vor der Schwangerschaft, in den die TE hätte legal Überstunden anhäufen können, sofern kein Verstoß gegen das ArbZG vorliegt.


HeyDu!

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Eine Antwort dauert keine 5 Minuten, herrlich :-D. Sie schreibt in den vergangenen Monaten verteilt auf zwei Jahre. Beispielhaft Oktober 2017! September 2017! Auch der Januar 2017 ist ein "vergangener Monat". Also, da sie kein Elefantenbaby erwartet, kannst Du mit Deiner Straftat an anderer Stelle kommen ;-) "möchte ich mir kurz vor Mutterschutz" diese Aussage impliziert, die Fragestellerin ist noch nicht im Mutterschutz, daher kann sie nicht vor Mai 2018 schwanger geworden sein! Was Du in diesem Forum abziehst ist absoluter Irrsinn :-D


HeyDu!

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Der letzte Absatz deiner ersten Antwort bzgl. Bemessungszeitraum wäre absolut ausreichend gewesen. Der Rest ist einfach sinnloser Senf.


Mitglied inaktiv

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ich find dich gut!


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