Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werbungskostenabzug bei Elterngeld

Frage: Werbungskostenabzug bei Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hätte nur kurze Frage: bei der Berechnung des Elterngeldes wird WK-Pauschalbetrag i.H.v. 920,00 EUR in Abzug gebracht. Wenn allerdings meine Werbungskosten im Vorjahr deutlich höher waren, bleibt es trotzdem bei der Pauschale oder kann ich meine tatsächliche Werbungskosten geltend machen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Vicky


Mitglied inaktiv

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Hallo! den Gedankenfehler hatte ich am Anfang auch,... war schon kurz davor Einspruch einzulegen ;o)) Grundsätzlich ist das Elterngeld ja so geplant, dass Du 67% des Nettoeinkommens, was Dir vor der Geburt zum Leben zur Verfügung stand, als Elterngeld bekommst. Wenn man es also genau nehmen würde, hätte das Elterngeld ja nur 67% Deines Bruttoeinkommens abzüglich der tatsächlichen Werbungskosten betragen dürfen, da Du ja nur diesen Betrag zur Verfügung hattest. Das wäre ja dann um einiges geringer. Somit ist es ganz gut, dass die nur den WK-Pauschbetrag abziehen und du 67% davon erhälst! ich hoffe, ich hab das verständlich ausgedrückt! ;o)) LG kleine


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