Liebe Frau Bader, ich laufe Gefahr, dass ich während meiner gesamten Mutteschutzzeit keinen Mutterschutzlohn von meinem Arbeitgeber erhalten werden, da dieser aufgrund der Coronakrise zahlungsunfähig sein wird. Er kann es also nichtmal "vorstrecken", obwohl er er es von der Krankenkasse durch das Umlageverfahren U2 wiederbekommt. Ich weiss nicht weiter, das Problem werden viele Schwangere bekommen, bis jetzt kann mir keine Behörde eindeutige Informationen geben, da es diese Fallkonstellation bisher nicht gab. Aus einem möglichen Kurzarbeitergeld-Topf wird es laut Mitteilung des Arbeitsamtes nicht bezahlt, die Krankenkasse zahlt es auch nicht mit den Worten "es gibt keine rechtliche Grundlage, warum sie dieses direkt an mich zahlen sollten". Was gilt es nun zu tun? GIbt es Verjährungsfristen zu beachten und ich warte einfach und lasse es mir nachzahlen? Verzweifelte Grüße aus Heidelberg Daniela
von DaniCorleone am 20.03.2020, 17:13