Mitglied inaktiv
Nach über 2,5 Jahren konnte das Jugendamt endlich eine Anschrift vom Kindsvater ermitteln, der sich damals zurück in die USA abgesetzt hat und ab dann auch keinen "Support" mehr leistete. Vaterschaft hatte er nie anerkannt (im Nachhinein kam raus dass er zeitgleich andere Frauen geschwängert hat und nebenbei auch noch verheiratet war) aber auch nicht abgestritten unsere Tochter sein Kind sei und die ersten 2Jahre die er noch in Deutschland war hat er auch gezahlt. Erst als er sich "aus dem Staub" machte bin ich zum Jugendamt. Das war dumm von mir, das weis ich, ich hätte das direkt nach der Geburt machen sollen, aber dazu muss ich sagen dass mein Kind über 3Monate zu früh kam und dann 61/2 Monate in der Klinik war und auch als sie endlich heim konnte immer noch stark pflegebedürftig mit rund-um-die-Uhr-Sauerstoffversorgung usw. war so dass ich weder die Kraft noch die Nerven hatte mich mit dieser Situation auseinanderzusetzen. Nun folgendes. Mittlerweile bin ich in recht guten finanziellen Verhältnisse, also habe ein anständiges Erwerbseinkommen und mir und meinem Kind geht es gut, trotz dass ich vor 2Jahren in Insolvenz musste. Nach abführen des pfändbaren Anteils nach Tabelle bleibt uns aber genug zum Leben und leider auch genug Geld um keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe zu bekommen. Stellt sich also die Frage. Wer kommt für die entstehenden Gerichtskosten auf (für den Falle dass der Kindsvater sich quer stellt) ? Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt und beziehe UVG und habe den Leuten vom Jugendamt bereits unmissverständlich klar gemacht dass ich in keinster Weise gewillt bin mich auf einen Prozess einzulassen dessen Kosten gar nicht absehbar sind. Am Ende hocke ich mit neuen Schulden da, weil beim Kindsvater vielleicht nichts zu holen ist (wovon ich ausgehe, denn da existieren noch ein paar weitere Kinder). Da das Jugendamt ja UVG zahlt und somit ein berechtigtes Interesse haben sollte diese Kosten wieder zurück zu bekommen, sollte das Jugendamt doch auch für meine Tochter (wie gesagt die Beistandschaft) klagen und demzufolge auch die Kosten für dies übernehmen. Das ist zumindest meine Logik. Wenn ich nicht klage wird man mir sicher das UVG streichen, aber ganz ehrlich damit könnte ich viel eher leben als am Ende mit einem großen Haufen neuer Schulden dazustehen. Was würden Sie mir denn raten? Ich habe leider keine ausreichende Zeit um mich vor Ort von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Abgabefrist für alle Unterlagen ist schon nächste Woche und ich bin voll berufstätig und terminlich natürlich auch nicht so flexibel.
Hallo, klagen tut das Ja u Ihre Tochter - und die hat keinen Verdienst und wird PKH bekommen Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
1000 Dank für Ihre Antwort, trotz meines viel zu langen Beitrages. Frag mich nur grad warum auf diesem Antrag dann mein Einkommen angegeben werden muss. Bin aber erstmal beruhigt. Vielen lieben Dank.
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