Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe gleich noch eine Frage..sorry ;-) Ich bekomme für meinen großen Sohn vom KV monatlichen Unterhalt. Nun fährt mein Sohn das erste Mal zur Klassenfahrt, das ganze kostet 180 Euro. Da ich momentan im Erziehungsurlaub bin kann ich ihm das alleine nicht finanzieren. Ist es richtig, dass ein Vater neben dem Unterhalt für solche Dinge (wie auch für Sportvereine etc.) dann sich hälftig beteiligen muss/soll? Vielen Dank lG Daniela
Hallo, das ist eine Frage des Sonderbedarfs. Hierzu Beispiele: Arztkosten -wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet SONDERBEDARF Betreuungskosten-ja Brillenkosten-ja Familienfeiern-nein Internatskosten-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Kindergartenbeitrag-nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist Klassenfahrt-die meisten Gerichte: ja Kleidung-nein Kommunion-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten) Lernmittel-nein Möbel-nein Musikausbildung-nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument-nein Nachhilfe-ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule-nein Prozesskosten-ja Schüleraustausch-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Sport-nein Umzugskosten-ja Urlaubskosten-nein Zahnarztkosten-ja Gruß, NB
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