Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin im 6 Monat schwanger und mein Freund ist ausgezogen. Er möchte die Trennung. Jetzt stehe ich alleine da. Bin Studentin und habe eine kleine Tochter aus erster Ehe. Mein Freund sagt, er würde für das Baby Unterhalt zahlen. Ist es richtig, daß er mir auch Unterhalt zahlen muß und wenn ja, wie wird das vom Gehalt berechnet? Muß er sich auch an anderen Kosten die entstehen können beteiligen? (Erstausstattung, Betreuung meiner Tochter während ich in der KLinik bin usw.?) Wo kann ich denn darüber mal nachlesen. Bisher habe ich dazu nichts genaues gefunden. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Dagmar
Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) 4.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB
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