Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer erteilt das Beschäftigungsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer erteilt das Beschäftigungsverbot?

Sarah_Kad

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich stelle direkt meine Frage: Wer stellt am Ende das generelle und/oder individuelle Beschäftigungsverbot aus? Ich versuche mich kurz zu halten… Ich bin 36 Jahre alt und in der 17.Woche schwanger, arbeite als Erzieherin in einer Grundschule und erhalte von keiner Stelle ein Beschäftigungsverbot, obwohl ich mir das tatsächlich wünsche. Die Gründe dafür sind folgende: Seit März 2022 habe ich einen Roux y Magenbypass. Dadurch muss ich regelmäßig kleine Mahlzeiten zu mir nehmen. Seit der Schwangerschaft hat sich das noch mehr verstärkt. Ich muss noch öfter kleinere Mahlzeiten zu mir nehmen und mich danach direkt ausruhen, weil ich so müde und erschöpft bin. Das erschwert den Alltag an meiner Arbeitsstätte ungemein, da ich nicht viele Orte zum Ruhen habe. Weiter habe ich einen langen Fahrtweg zur Grundschule. An sich stört er mich nicht, doch seit der Schwangerschaft ist es merklich anstrengender als sonst (ich bin für eine Strecke min. 1 1/2 Stunden unterwegs und Wechsel von Bus zum Zug zur U-Bahn). Durch die Maskenpflicht ist es doppelt anstrengend, auch wenn ich nicht auf meine Maske an diesen Orten verzichten möchte. Zuletzt habe ich keine Immunität gegen CMV. Ich habe bereits eine Gefährdungsbeurteilung mit meinem Schulleiter durchgeführt und ich wurde in die Randarbeitszeit und teilweise Homeoffice geschickt. Aber an sich würde mein Arbeitgeber mich gerne ins Beschäftigungsverbot (BV) schicken. Dafür fehlt aber noch eine Unterschrift/Zustimmung meiner behandelnden Frauenärztin. Diese verweist mich aber immer wieder auf meinen Arbeitgeber oder Betriebsarzt. Ich bin im Kontakt mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst und habe dort eine Beurteilung erhalten, dass ein BV sinnvoll ist. Einen Betriebsarzt an sich hat mein Arbeitgeber nicht. Und ich bin einfach verzweifelt mittlerweile. Ich werde von einem Ort zum nächsten geschickt und soll doch immer wieder zu meiner Frauenärztin. Diese erstellt mir aber kein BV, weil sie sagt, dass sie das rechtlich nicht darf. Wie ist es denn jetzt richtig? Ich würde mich ungemein über Hilfe freuen. Herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber muss prüfen, in wie weit von der Arbeitsstelle eine Gefahr für Mutter und Kind ausgehen kann und dann eben entsprechend eventuell ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Frauenarzt hatte mit gar nichts zu tun. Weder die Magenbypass OP noch die Entfernung halte ich für problematisch. Wegen der Zytomegalie musste ich selber googeln, da ich kein Arzt bin. Da sagt zum Beispiel das Land Niedersachsen, dass man durchaus auch als Erzieher weiter arbeiten kann, wenn man folgendes beachtet: - keine körperpflegerischen Maßnahmen mit potentiellem Kontakt zu Körperflüssigkeiten bei Schulkindern durchführen (Windeln, Toilettenbegleitung, Lagerung, Füttern, Naseputzen, etc.) - keinen engen körperlichen Kontakt zu Kindern haben (Kinder auf den Schoss nehmen, Tränen trocknen, Küssen etc.) Alles in allem halte ich aus der Ferne ein Beschäftigungsverbot nicht unbedingt für nötig. Liebe Grüße NB


cube

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Die FA hat Recht - sie darf kein BV auf den Arbeitsplatz bezogen ausstellen, das ist Sache des AG´s. Die FA wäre zuständig, wenn die Schwangerschaft bzw. du u/o Baby durch jegliche Arbeit gefährdet wären - was aber nicht der Fall ist. Der AG hat an sich auch keinen Grund, ein BV auszustellen (meiner Meinung nach). Der Fahrtweg ist zB kein Grund. Man hat dich bereits umgesetzt bzw. teilweise HO genehmigt. 3-5 kleine Mahlzeiten nach einer Magenverkleinerung sind jetzt nicht so außergewöhnlich, dass man nicht arbeiten könnte bzw. der AG verbietet dir das ja nicht. Sprich: dein Arbeitsplatz ist MuSchu-konform. Du hast die Möglichkeit, so oft zu Essen wie du es brauchst, du kannst dich ausruhen, man hat Arbeitszeiten angepasst oder für dich angenehmer geregelt. Ich würde sagen, die Magenverkleinerung und alles, was daraus folgt nebst großer Müdigkeit nach dem Essen (evt. auch schwangerschaftsbedingt) wäre eher eine AU als ein BV. Und ich könnte mir vorstellen, dem AG wäre ein BV recht, aber er befürchtet, dass er auf Nachfrage eben nicht sagen könnte, dass er keinen MuSchu-konformen Arbeitsplatz hatte. Deswegen will er gerne, dass der FA die Verantwortung übernimmt.


cube

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Mit deinem gesundheitlichen Zustand zB? Dann wäre das ja auch eher eine AU als ein BV? Das ist nicht so gemeint, dass ich deine Probleme klein reden will oder grundsätzlich gegen ein BV wäre. Ich habe halt nur den Eindruck, dass deine angeführten Gründe eher eine AU rechtfertigen. Hast du denn schon mal mit dem Arzt gesprochen, der im Rahmen der Magenverkleinerung zuständig wäre?


Sarah_Kad

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Lieben Dank für deine Antworten. Und alles gut. Ich bin da für alle Erfahrung o.ä. offen. Begründet wurde die Empfehlung durch unterschiedliche Faktoren. Durch mein Alter (36,37 bei Entbindung) und die Magenbypass-Operation bin ich Risikoschwanger. (Im Mutterpass auch so niedergeschrieben) Die pandemische Lage stellt eine „unverantwortbare Gefährdung“ dar. (Hier möchte ich bitten keine Verschwörungstheorien oder Ähnliches zu benutzen, ich gebe gerade nur das weiter, was in der Empfehlung steht.) Da steht: Ein Beschäftigungsverbot gem. Paragraf 13 Abs.1 Nr. 3 MuSchG bzw. Paragraf 1 Abs. nr. 5 HambMuSchVO ist immer auszusprechen, wenn eine Corona-Infektion (ärztl. begründeter Verdachtsfall ausreichend) im näheren Arbeirsumfeld der Schwangeren auftritt (befristet bis zum vollendeten 10.Tag nach dem letzten Erkrankungsfall). Zuletzt habe ich keine Immunität gegen CMV (Cytomegalie).


cube

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Dann versteh ich nicht so recht, warum der AG meint, er bräuchte das ok der FA. Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, dass mal ein BV vom AG von irgendeiner Seite angezweifelt worden wäre. Eher umgekehrt: der AG zweifelt eines vom FA an, weil es sich auf den Arbeitsplatz bezieht und er nicht mitreden durfte. der zitierte Paragraph rechtfertigt halt aber nur ein BV im Falle eines Corona-Falles in deinem Umfeld und dann auch nur befristet. Also kein generelles BV an Schulen/Erziehungseinrichtungen. Aber wie gesagt: der AG kann im Grunde einfach eines ausstellen und gut is. Was aber nicht gehen wird ist die FA dazu bringen zu wollen, eines auf den Arbeitsplatz bezogenes BV auszustellen - da hat sie recht, das wäre rechtlich nicht ok. Die Angabe "Risikoschwangerschaft" ist nicht so zu verstehen, dass dies automatisch ein BV nach sich zieht. Ich war auf Grund meines Alters auch offiziell statistisch etc usw risikoschwanger - aber eben faktisch pumperlgesund und habe auch ganz normal bis MuSchu durchgearbeitet. Ich bin gespannt, was Frau Bader antworten wird bzw. ob sie dir einen Paragraphen oder was auch immer nennen kann, mit dem du deinem AG klarmachen kannst, dass er tatsächlich selbst ein BV ausstellen kann wenn er denn möchte.


Berlin!

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In der tat, wie schon gesagt, kann dir deine Gynäkologin nicht helfen. Sie ist hier schlicht nit zuständig, denn die Gefahr geht ja von deiner Arbeitsstelle aus bzw. von der Arbeit, die Du da verrichtest. Du musst Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde bzw die Gewerbeaufsicht wenden (finde heraus, wer das in deiner Stadt ist). Und sprich mit Deinem AG, da scheint sich jemand nicht so gut auszukennen -)


Sarah_Kad

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Vielen Dank für eure Antworten. Aber eins verstehe ich noch nicht ganz. Eine Gefährdungsbeurteilung wurde ja bereits erteilt und ich arbeite jetzt nicht mehr am Kind usw. bin somit keinen offensichtlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz ausgesetzt, dann greift doch der Paragraf § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Und dafür brauche ich doch ein ärztliches Zeugnis meiner FA. Dieses will/kann sie mir aber nicht ausstellen. Und das ist halt der Punkt, den ich nicht verstehe. Ich persönlich sehe meine Gesundheit gefährdet, weil mehrere Dinge dafür sprechen (starke Übelkeit, die Nebenwirkungen vom Magenbypass, keine Immunität gegen CMV, Depressionen, Angstzustände) und meine FA versteht das alles und sieht es auch, aber dennoch stellt sie mir kein ärztliches Zeugnis aus. Ich weiß einfach nicht, ob ich da einen Denkfehler habe und etwas nicht sehe. Danke für eure Geduld und ich bin auch gespannt, was Frau Bader dazu sagt.


Mitglied inaktiv

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Was du da aufzählst, Depression, Angst, Übelkeit ist aber kein Grund für ein ärztliches BV sondern für eine AU Ein betriebliches BV muss der AG ausstellen, wenn er keine mutterschutzkonforme Tätigkeit für dich hat


Suomi

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Was ich nicht verstehe: wenn Du nicht mehr mit Kindern arbeitest, spielt doch CMV keine Rolle mehr?


cube

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Ärztliches Beschäftigungsverbot (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Heißt, der AG muss ein BV vom Arzt umsetzen. Sofern der Arzt durch jedwede Tätigkeit eine Gefährdung der Schwangerschaft sieht und eines ausspricht. Aber genau das sieht deine FA eben nicht. Die Grunde die du aufzählst sind allesamt ein Grund für eine AU, nicht ein BV. Und dazu nicht unbedingt Dinge, die durch deine Arbeit ausgelöst werden oder für die der FA zuständig wäre. Depressionen, Angstzustände sind nicht ihr Fachgebiet. Ebenso der Bypass und alles was damit zu tun hat nicht. Starke Übelkeit während der Schwangerschaft wäre auch nur ein Grund für eine AU. Aber wie gesagt: der AG kann einfach ein BV aussprechen wenn er möchte. Er braucht dazu kein Attest eines Arztes oder so. Wende dich doch mal an die Gewerbeaufsicht. Oder eben an den/einen Arzt, der für die Nachbehandlung, Kontrolle des Bypasses zuständig wäre. Evt. sieht er einen Grund für ein BV.


Schmetterfink

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In der Verantwortung deines AG liegt v.a., dir einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen. Das scheint er umgesetzt zu haben. Du hast keine direkte Arbeit am Kind mehr, damit spielt deine fehlende Immunität gegen CMV keine Rolle mehr. Gleichzeitig vermindert sich das Risiko, dass du dich am Arbeitsplatz mit Corona infizierst. Die Möglichkeit der Randarbeitszeiten wird ja vermutlich allgemein die Anzahl der Kontakte reduzieren, was ebenfalls das Coronarisiko senkt, außerdem hast du die Home Office Option. Durch das HO sollte sich außerdem dein Problem der Ruhephasen besser lösen lassen. Viele Schwangere essen (u.a. aus Übelkeit) regelmäßig kleinere Mengen. Auch Müdigkeit ist "normal" und kein Grund für ein BV. Im HO sollten sich auch Ruhepausen einfacher einschieben lassen, ob du im sitzen oder liegen arbeitest, sollte (sofern du nicht dauerhaft in Online Konferenzen mit kamerapflicht hängst) ja keinen größeren Unterschied machen. Bleibt der Arbeitsweg... der schlicht nicht das Problem deines AG ist. Du bist frei in der Wahl deines Wohnortes, ob du in 5 Minuten zu Fuß oder 1 1/2 Stunden mit Bus und Bahn an deinem Arbeitsort eintriffst, ist schlicht dein Problem. Such dir ein Zimmer in der Nähe deines Arbeitsplatzes, organisiere eine Mitfahrgelegenheit, lass dich fahren, kauf dir einen Roller oder ein eBike oder bitte deinen AG um mehr HO Anteile. Dein Arbeitsweg hat nichts mit einem sicheren Arbeitsplatz zu tun. Risikoschwanger sind viele. "Alt" sein ist kein Grund für ein BV (schöne Grüße von der anderen Seite der 40). Auch Grunderkrankungen nicht (hier u.a. Gerinnungsstörung, dieses Mal sogar mit richtig miesen Blutwerten). Das kann dir dankbarerweise eine engmaschigere Betreuung der Schwangerschaft durch den FA bieten oder Zusatzuntersuchungen (z.B. die drei großen US Untersuchungen zusätzlich in der Pränataldiagnostik mit Degum II Qualifizierung), aber das ist grundlegend überhaupt kein Grund für ein BV. Wegen Übelkeit lass dir eine AU ausstellen, auch Depressionen und Angstzustände sind Grund für eine AU, kein BV. Da hast du tatsächlich, wie ja bereits mehrfach erwähnt, einen Denkfehler. Dein AG hat eine Gefährdungsanalyse gemacht, deinen Arbeitsplatz so angepasst, dass er für dich sicher ist (deinen ArbeitsPLATZ, nicht deinen ArbeitsWEG, der nicht sein Problem ist) - er minimiert Kontakte mit Kollegen (Randarbeitszeiten), Kindern (Tätigkeitsänderung) und bietet dir HO an. Damit hat er seine Schuldigkeit getan. Dein FA kann dir wegen Übelkeit kein BV ausstellen (wohl aber eine AU). Die Übelkeit gefährdet deine Schwangerschaft nicht. Mglw. bist du nicht arbeitsfähig -> AU (außer vielleicht du hättest Hypermesis, dann könnte das mglw. anders ausgelegt weren). Deine Depressionen/Angststörungen gefährden ebenfalls nicht deine Schwangerschaft, sondern führen im schlimmsten Fall zu einer Arbeitsunfähigkeit -> AU. Ein BV könntest du bei der Gefahr einer Frühgeburt oder Muttermundschwäche ausgestellt bekommen. Dein AG würde es ja scheinbar sogar begrüßen, du wärst im BV, bei der Summe an Zugeständnissen zur Schaffung eines sicheren Arbeitsplatzes, ist das sogar verständlich. Er scheint nur keinen berufsbedingten Grund zu finden, dir eins auszustellen. Durch den angepassten Arbeitsplatz, den er dir bieten kann, konnte er alle Problempunkte lösen. Wenn er es könnte oder der Betriebsarzt noch eine Veranlassung sehen würde, würde man das sicherlich entsprechend regeln. Dein FA hat auch aktuell keinen Grund für ein BV, weder dein Leben noch das Leben deines Kindes ist durch deine Berufstätigkeit akut gefährdet. Wenn sich deine gesundheitliche Situation ändert und deine Berufstätigkeit dich oder das Kind plötzlich aufgrund schwangerschaftsbedingter Probleme gefährdet, dann kann dein FA immer noch ein BV ausstellen. Wenn dein FA keine Gefälligkeits-BV ausstellt (was tatsächlich löblich ist), dann kann er dir an diesem Punkt schlicht nicht helfen. So musst du halt einfach weiter arbeiten.


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