nela1806
Es kann passieren das mich meine Ärztin krankschreiben läßt bis zum Mutterschutz. Das wären aber 6Wochen und 1Tag. Danach würde der Mutterschutz anfangen.Wie zahlt dann der AG sein Anteil im Mutterschutz weiter? Nach 6 Wochen gibts doch nur noch von der Krankenkasse oder? Das wäre aber nur 1 Tag wo ich drüber wäre über diese 6Wochen. Hoff er läßt mich noch arbeiten gehen, ich stehe nämlich volle 8h noch auf Arbeit und ich hab auch schon kurzzeitig Übungswehen gehabt. lg Nela
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB
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