mini maus
Sehr geehrter Bader Ich arbeite in einer Kinderkrippe und habe im August 2013 wegen einer SS ein Beschäftigungs verbot bekommen, mein sohn kam im März 2014 zur welt meine Elternzeit geht bis März 2016. So nun zu meiner eigentlichen frage wenn ich angenommen 3 wochen arbeite und wieder Schwanger werden würde und ein erneutes Berufsverobt bekommen würde müsste mein Arbeitgeber mir das Gehalt von vor der ersten SS zahlen auch im erneuten Beschäftiguns verbot? Lg
Hallo, ja. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Du wieder so einsteigst wie damals ja. Also zu den gleichen Stunden.
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