Benno1234
Hallo, folgende Situation: Ich bin für die Geburt meines Kindes, die kurz bevorsteht, im Januar für dreieinhalb Wochen in Elternzeit. Für diesen ersten Lebensmonat möchte ich auch Elterngeld beantragen. Das was ich im Januar an Gehalt (mtl. ca. 3000 €) bekomme - denn eine Woche bin ich im Januar ja erwerbstätig - wird dann von meinem 1800€-Elterngeld abgezogen. So ist mein Stand - okay. Wer aber für einen Lebensmonat Elterngeld beantragt, MUSS das auch noch für einen zweiten tun?!? So verstehe ich den Elterngeldantrag. Ich werde also "gezwungen", noch einmal für einen Lebensmonat Elterngeld zu beantragen? Heißt das für mich, dass ich genauso "gezwungen" werde, auch noch einmal einen Monat (oder wie jetzt dreieinhalb Wochen) in ElternZEIT zu gehen? Oder kann ich einfach z.B. im siebten Lebensmonat Elterngeld beantragen, aber dann NICHT in ElternZEIT gehen, mein normales Gehalt beziehen - und dann eben 0 € Elterngeld, weil alles abgezogen wird? Inwiefern müssen Elterngeld und Elternzeit also parallel laufen? Bekommt die Elterngeldstelle überhaupt mit, wann ich in Elternzeit bin? Interessiert es sie überhaupt? Vielen Dank im Voraus. LG B
Hallo Sie werden zu nichts gezwungen. Im Gesetz ist geregelt, dass, wenn man Elterngeld bekommen möchte, mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen muss. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du musst zwei komplette Lebensmonate nehmen. Wird Kind am 07.01. geboren also vom jeweils 7. eines Monats bis zum 06. des Folgemonats. Und natürlich bekommt die Elterngeldstelle das mit, der AG muss es denen bestätigen. In Elternzeit kann man bis zu 30 Stunden arbeiten. Vielleicht ist das eine Alternative für Euch. 3,5 Wochen geht auf jeden Fall nicht beim Elterngeld, es müssen ganze Lebensmonate sein. Und ja, mindestens 2 um überhaupt Elterngeld zu bekommen.
Mitglied inaktiv
3,5 Wochen geht eh nicht. Nimmst du weniger als 2 Lebensmonate, dann mußt du geld das du bekommen hast wieder zurückzahlen. Und Lebensmonat bedeutet, ist euer Kind am 10.01.15 geboren, läuft der Monat vom 10.01-09.02.15. Hat also nichts mit den kalendarischen Monaten zu tun. Elternzeit bedeutet, du darfst nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. heisst aber auch, du kannst eben die Arbeitszeit kürzen UND Elterngeld beziehen - es wird dann halt nur entsprechend gekürzt. Nur für denn Fall der Fälle das dich zwei Monate arbeitstechnisch nicht umsetzen lassen. Und, wenn du ebenso wie die Mutter (die wegen Mutterschutz) die ersten beiden Monate daheim bleibst, verbraucht ihr 4 Monate. Muß sie berücksichtigen bei ihren Daten. Heißt also, bleibt ihr beide paralell daheim, ist der Elterngeld-Anspruch spätestens zum 1ten Geburtstag durch. die beiden ersten Monate wo die Mutter daheim ist wegen Mutterschutz, werden ihr IMMER beim Elterngeld mit angerechnet. Nur bekommt sie meist kein Elterngeld ausgezahlt, da - wenn Mutterschaftsgeld bezogen wird - das in der Regel höher ist.
Benno1234
zu meiner Frage vom 5.1. habe ich das Meiste ja jetzt verstanden; aber: die Geburt steht nun unmittelbar bevor; ich weiß, dass man zwei Elternmonate beim ElternGELD nehmen muss, und dass hierbei Lebensmonate gemeint sind; was man in diesen Lebensmonaten verdient, wird vom Elterngeld abgezogen; Ich habe vom 7.1.-30.1. Elternzeit - so ist es nun einmal, das ist auf der Arbeit seit über sieben Wochen (!) so organisiert. Ich möchte im ersten LM Elterngeld beantragen, und ich weiß, dass ich beim Elterngeld nun mal einige Abzüge im diesem ersten LM haben werde (der in Wahrheit ja noch gar nicht angefangen hat) - okay. Nun schreiben Sie aber in Ihrer letzten Antwort an mich, Frau Bader: IM GESETZ IST GEREGELT, DASS, WENN MAN ELTERNGELD BEKOMMEN MÖCHTE, MINDESTENS ZWEI MONATE ELTERNZEIT NEHMEN MUSS. Man MUSS also nicht nur zwei Monate ElternGELD beantragen, sondern auch zwei Monate in ElternZEIT gehen? Ich MUSS also auf jeden Fall über meine bisherigen 24 Tage Elternzeit (die habe ich schriftlich, und in denen befinde ich mich ja auch seit heute) noch weitere 36 (?) Tage in ElternZEIT gehen? Also: Wer Elterngeld beantragt, muss das für zwei Monate tun - okay. Aber auch zwei Monate ElternZEIT sind PFLICHT? Ich hatte eigentlich gedacht, ich beantrage pro forma z.B. im siebten Monate Elterngeld, gehe aber voll arbeiten, beziehe mein normales Gehalt und erhalte dann 0 Elterngeld, weil alles abgezogen wird. Ich will ja nur für den ERSTEN LM Elterngeld bekommen... Schwieriger als jede Steuererklärung... Aber auf jeden Fall vielen Dank! LG
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich möchte Elterngeld beantragen und weiß, dass ich nur den Mindest Satz von 300€ bekommen werde. Muss ich mein Einkommen der letzten 12 Monate aufdecken, wenn es sowieso eine geringfügige Beschäftigung und nur 9 der 12 Monate war? (250-340€ monatlich) Vielen Dank. Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen. Ist mein zweiter Versuch ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach