Mitglied inaktiv
hallo, mein mann hat eine 17jährige tochter, an die unterhalt zahlt. mit ihrer mutter war er nicht verheiratet. wir sind verheiratet und im september ist unsere tochter geboren. wird er jetzt weniger unterhalt zahlen? ist das fifty fity ? oder wie sieht das aus? vielen dank für die antwort!!!
Hallo, nach der Düsseldorfer TAbelle muss er etwas weniger zahlen, anders sieht es aus, wenn es sich um eine sogenannte Mangelfallberechnung handelt, ihm selber also nicht genug verbleibt. Das kann nur ein Anwalt vor Ort berechnen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, mein mann lebt in westdeutschland und seine tochter in ostdeutschland. gilt für die berechnung vom unterhalt der selbstbehalt von west- oder ostdeutschland? vielen dank für ihre hilfe. ich fuind dieses forum richtig klasse!
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werte frau bader, ich habe leider ihre antwort nicht ganz verstanden und würde mich freuen wenn sie sich meine erste anfrage vom 12.10.2012 genauer durchlesen würden. ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir raten könnten ob ich einen anwalt aufsuchen sollte oder ob es überhaupt sinn macht irgendetwas zu unternehmen. danke u. mfg mandy
Hallo, Mann hat aus einer früheren Ehe ein 6 Monate altes Kind, für das er derzeit rund 250,- Euro Unterhalt bezahlt. Seine neue Lebensgefährtin bekommt im Dezember ihr gemeinsames Kind - die beiden sind nicht verheiratet, leben aber zusammen in einem Haushalt. Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage für den KV, aufgrund der Geburt von Kind ...
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Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...
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