Hallo Frau Bader, ich erhalte Elterngeld Plus sowie auch das Minimum an Betreuungsunterhalt bzw. weniger, da der Betrag, der über den 150,-€ beim Elterngeld liegt vom Betreuungsunterhalt abgezogen wird. Jetzt würde ich gerne auf einmal die Auszahlung vom Elterngeld Plus vornehmen lassen, das sonst noch bis November weiterlaufen würde. Mein Ex drückt sich um jede Zahlung, wo es nur geht. Was würde das für den Betreuungsunterhalt bedeuten, wenn ich jetzt im Dezember die einmalige Restauszahlung vom Elterngeld beantragen würde? Bekomme ich dann einen Monat gar keinen Betreuungsunterhalt (also z.B. den Januar 2018) und die folgenden Monate dann das "normale" Minimum (870,-/880,-)? Wie sieht die rechtliche Lage da aus? danke gluecksstern81
von gluecksstern81 am 24.12.2017, 22:11