Nox_Solanum
Liebe Frau Bader, auf meiner Arbeit fühle ich mich soweit wohl und wurde nun auch wieder in den Personalrat gewählt und von den PR-Mitgliedern auch wieder als Vorstand gewählt. Unser PR existiert sowieso erst seit Januar diesen Jahres, bestehend aus ursprünglich 4 Mitgliedern, wobei 2 davon nie dabei waren. Da gab es wohl krach und bis zur Kündigung waren sie krank. Deshalb auch jetzt schon die Neuwahlen. Wir konnten jetzt einige neue Mitglieder dazu gewinnen, allerdings möchte von diesen noch keiner den Vorstand übernehmen. Da auch unsere Dienststelle gerne mit mir zusammenarbeitet wurde mir angeboten in Elternzeit (nach dem Mutterschutz also) für 1-2 Stunden in der Woche zu arbeiten, aber nur im PR-Bereich. Dabei dürfte ich sogar das Baby mitbringen, falls mein Mann es mit Homeoffice und Gleitzeit nicht abdecken kann. (wir sind eine kleine Gemeinde, da würden 1-2 h die Woche locker ausreichen). Nach einem Jahr muss ich leider sowieso aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen. Mir wurde vorgeschlagen das Jahr (10 Monate) entweder auf Teilzeit 1-2 Stunden die Woche zurückzukommen oder einen neuen Vertrag als Minijob auf 1-2 Stunden die Woche anzunehmen. Der alte unbefristete Vertrag würde dann einfach ruhen. Worauf müsste hierbei denn geachtet werden? Gibt es da eine "Steuerfalle" o.ä.? Würde es im steuerlichen Bereich auch Sinn machen statt 4+4 in 5+3 für das eine Jahr zu wechseln oder birgt das wieder neue Komplikationen mit sich? Vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße
Hallo, das kommt aufs gleiche raus, da sie ja sowieso nicht über 450 € im Monat kommen. Das einzig wichtige, worauf Sie achten müssen, ist, dass ein Zusatzvertrag und nicht ein neuer Vertrag geschlossen wird, der den alten aufhebt. Liebe Grüße NB
Felica
Mit 1-2 Stunden wöchentlich wird es ein Minijob werden. Außer dein Stundenlohn ist extrem hoch. Ist aber egal ob Minijob oder TZ, denn ein Minijob ist auch ein TZ-Job, halt nur einer bei dem der AN keine Sozialabgaben zahlen muss. Wichtig ist das die Vereinbarung auf die EZ befristet ist. Da ist es egal ob extra Vertrag oder Vereinbarung zum eigentlichen Vertrag. Aber, wenn du Basis-EG beziehst wirst du es angeben müssen und da dann Kürzungen beim EG haben. Bei EG Plus hättest du einen Freibetrag der sich errechnet aus dem was du nun an Einkommensverlusten hast. Allerdings gibt es dann nur das halbe EG, dafür doppelt so lange. Die Frage wegen Steuer kann dir niemand beantworten. da dieses Bereich zu komplex und individuell ist. Das kann euch nur ein Steuerberater ausrechnen. Fraglich ist halt, lohnt der ganze Aufwand für 1-2 Stunden die Woche? Selbst wenn du 20 € die Stunde bekommen solltest, reden wir hier von 80-160 € im Monat. wenn überhaupt weil wie gesagt das beim EG auch noch gekürzt wird. Für die du bei der EG-Kasse Mitteilung machen musst, für die du noch nicht weiß ob es dich steuerlich nicht negativ bemerkbar macht.
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