Nox_Solanum
Liebe Frau Bader, auf meiner Arbeit fühle ich mich soweit wohl und wurde nun auch wieder in den Personalrat gewählt und von den PR-Mitgliedern auch wieder als Vorstand gewählt. Unser PR existiert sowieso erst seit Januar diesen Jahres, bestehend aus ursprünglich 4 Mitgliedern, wobei 2 davon nie dabei waren. Da gab es wohl krach und bis zur Kündigung waren sie krank. Deshalb auch jetzt schon die Neuwahlen. Wir konnten jetzt einige neue Mitglieder dazu gewinnen, allerdings möchte von diesen noch keiner den Vorstand übernehmen. Da auch unsere Dienststelle gerne mit mir zusammenarbeitet wurde mir angeboten in Elternzeit (nach dem Mutterschutz also) für 1-2 Stunden in der Woche zu arbeiten, aber nur im PR-Bereich. Dabei dürfte ich sogar das Baby mitbringen, falls mein Mann es mit Homeoffice und Gleitzeit nicht abdecken kann. (wir sind eine kleine Gemeinde, da würden 1-2 h die Woche locker ausreichen). Nach einem Jahr muss ich leider sowieso aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen. Mir wurde vorgeschlagen das Jahr (10 Monate) entweder auf Teilzeit 1-2 Stunden die Woche zurückzukommen oder einen neuen Vertrag als Minijob auf 1-2 Stunden die Woche anzunehmen. Der alte unbefristete Vertrag würde dann einfach ruhen. Worauf müsste hierbei denn geachtet werden? Gibt es da eine "Steuerfalle" o.ä.? Würde es im steuerlichen Bereich auch Sinn machen statt 4+4 in 5+3 für das eine Jahr zu wechseln oder birgt das wieder neue Komplikationen mit sich? Vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße
Hallo, das kommt aufs gleiche raus, da sie ja sowieso nicht über 450 € im Monat kommen. Das einzig wichtige, worauf Sie achten müssen, ist, dass ein Zusatzvertrag und nicht ein neuer Vertrag geschlossen wird, der den alten aufhebt. Liebe Grüße NB
Felica
Mit 1-2 Stunden wöchentlich wird es ein Minijob werden. Außer dein Stundenlohn ist extrem hoch. Ist aber egal ob Minijob oder TZ, denn ein Minijob ist auch ein TZ-Job, halt nur einer bei dem der AN keine Sozialabgaben zahlen muss. Wichtig ist das die Vereinbarung auf die EZ befristet ist. Da ist es egal ob extra Vertrag oder Vereinbarung zum eigentlichen Vertrag. Aber, wenn du Basis-EG beziehst wirst du es angeben müssen und da dann Kürzungen beim EG haben. Bei EG Plus hättest du einen Freibetrag der sich errechnet aus dem was du nun an Einkommensverlusten hast. Allerdings gibt es dann nur das halbe EG, dafür doppelt so lange. Die Frage wegen Steuer kann dir niemand beantworten. da dieses Bereich zu komplex und individuell ist. Das kann euch nur ein Steuerberater ausrechnen. Fraglich ist halt, lohnt der ganze Aufwand für 1-2 Stunden die Woche? Selbst wenn du 20 € die Stunde bekommen solltest, reden wir hier von 80-160 € im Monat. wenn überhaupt weil wie gesagt das beim EG auch noch gekürzt wird. Für die du bei der EG-Kasse Mitteilung machen musst, für die du noch nicht weiß ob es dich steuerlich nicht negativ bemerkbar macht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner