Laiiy
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon folgendes zu meinem Anliegen gefunden : Dass Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Nun stellt sich für mich die Frage,was genau ist mit eintreten der Schwangerschaft gemeint. Beim ausbleiben meiner Periode oder der Beginn des Beschäftigungsverbotes? Ich war nämlich noch 4 Monate arbeiten bevor ich ins Beschäftigtsgungsverbot gegangen bin. Mein Gehalt vor der Schwangerschaft war weniger,als vor dem Beschäftigtsgungsverbot.jetzt stellt sich für mich die Frage was mir zu steht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Liebe Grüße
Hallo, ganz einfach, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot an Lohn erhalten würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Beginn der Schwangerschaft ist ET minus 40 Wochen. Der Referenzzeitraum sind die drei Monate davor. Wenn danach aber eine dauerhaft Verdiensterhöhung eintrat, ist vom höheren Verdienst auszugehen.
Laiiy
Vielen Dank für die Antwort. Meine höheres Gehalt ist leider nicht dauerhaft. Ich habe alle 3 Monate ein anderes Gehalt. Und genau vor der ss war es weniger.
Mitglied inaktiv
Wenn das Gehalt jeden Monat anders ist, dann haben Sie Pech gehabt, und der Referenzzeitraum wird zur Berechnung herangezogen. Könnten Sie das näher erläutern, woher die Gehaltsschwankungen kommen?
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