gurke0706
Hallo, eine weitere Frage beschäftigt mich. Vor 5 Wochen hatte ich eine Fehlgeburt. Ich bin nun seit 10 Wochen krankgeschrieben und bekomme seit 4 Wochen Krankengeld. Nichtsdestotrotz möchten wir möglichst bald wieder schwanger werden. Da ich im Kindergarten arbeite, würde ich sehr wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Soweit ich weiß, berechnet sich der Lohn auf dem Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. Angenommen wir werden tatsächlich sehr bald wieder schwanger, würde dies die Zeit umfassen, in der ich Krankengeld bekommen habe. Darum frage ich mich, ob bei der Berechnung des Lohnes während eines Beschäftigungsverbotes der Lohn laut Vertrag zu Grunde liegt, oder ob dann das Krankengeld mit einberechnet wird (2x normales Monatsgehalt + 1x Lohn in Höhe des Krankengeldes). Ich hoffe sehr, dass nicht vom Krankengeld ausgegangen wird, denn in dem Falle bekäme ich ja während der gesamten Schwangerschaft weniger als mein normales Monatseinkommen wäre. Vielen Dank für Ihre Hilfe liebe Grüße
Hallo, Sie bekommen das, was Sie normalerweise erhalten würden - aber erst nach Beendigung der Krankschreibung. Liebe Grüße NB
mellomania
der AG, habe dir dazu oben geantwortet, muss eine gefährdungsbeurteilung machen und entscheiden, ob der arbeitsplatz gerade hinsichtlich vorhandener immunitäten sicher ist. ist der arbeitsplatz das nicht, muss der ag ersatztätigkeiten bereitsstellen die du annehmen musst. ein mitspracherecht hierbei gibt es für dich nicht. davon ab kannst du nur ein bv erhalten (wenn die GFBU aussagt, dass es keine möglichkeit der sicheren weiterbeschäftigung gibt) wenn du arbeitsfähig, also gesund bist. krankheit geht immer vor und jede AU hebelt ein BV aus. du erhälst in einem bv das, was du ohne bv erhalten würdest.
Felica
Achtung, das Krankengeld wird beim EG mit 0 € gewertet, da ja nicht schwangerschaftsbedingt. Mit der FG endetet eine schwangerschaftsbedingte Diagnose. Deshalb wäre wegen dem EG angeraten erst wieder arbeitsfähig zu werden bevor die weitere Schwangerschaft angestrebt wird. Auch im eigenen Sinne. Sollte es zu einem BV kommen, was sein kann, aber nicht sein muss, dann bekommt man das was man ohne bekommen würde. Erzieher dürften ja keinen Lohn bekommen sondern ein festes Gehalt.
gurke0706
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. liebe Grüße
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