Hallo,
meine Elternzeit endet demnächst. Inzwischen existiert aber mein früherer Arbeitgeber nicht mehr. Meine Akte liegt quasi in der Rechtsabteilung die für meine Firma und andere Teile des Konzerns zuständig war.
Es gibt definitiv keinen Platz für mich. Lt. Anwalt können wir eine Art Aufhebung machen, durch die ich nicht fürs ALG gesperrt werde und erhalte eine Abfindung. Ich kann dann jederzeit eine andere Arbeitsstelle annehmen.
Die andere Möglichkeit wäre die betriebsbedingte Kündigung.
Ich hätte gerne zum einen gewusst, wie hoch so eine Abfindung ausfallen kann (5 Jahre beschäftigt)?
Zum anderen wird sie meines wissens aufs ALG angerechnet. Dann wäre doch eine Kündigung und Freistellung bei normalen Gehalt möglicherweise sinnvoller, sofern das Gehalt etwa der Abfindungssumme entspricht. Ich werde sicher nicht gesperrt und angerechnet wirds auch nicht, weils nicht als Abfindung ausgewiesen wird.
Oder sehe ich das falsch?
LG
Emily
Mitglied inaktiv - 31.01.2007, 16:12
Antwort auf:
welchen Anspruch auf Abfindung? sorry lang
Hallo,
einen Rat im Einzelfall darf ich nicht geben. Das Gesetz spricht als Anhaltspunkt von 1/2 pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ob die Abfindung angerechnet wird, kann Ihnen nur Ihr AA sagen.
Liebe grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2007
Antwort auf:
welchen Anspruch auf Abfindung? sorry lang
Hi,
ich bin auch betriebsbedingt gekündigt worden mit Abfindung.
Eine Abfindung ist Verhandlungssache, aber "normal" wäre in etwa ein halbes Brutto Monatsgehalt pro Jahr z.B. 5 Jahre@ 1000€ Brutto/Monat ergäbe 2500€ Abfindung.
Solange die Kündigungsfristen eingehalten werden wird man nicht gesperrt und mir hat das AA gesagt, das meine Abfindung nicht auf das ALG1 angerechnet wird. So weit bin ich aber noch nicht, da ich erst ab 01.04.07 Arbeitslos sein werde.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 31.01.2007, 20:46
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welchen Anspruch auf Abfindung? sorry lang
Hallo,
nach meiner eigenen Erfahrung in der Familie folgendes dazu..
mein Mann erhielt eine betriebsbedingte Kündigung mit hoher Abfindung (30.000), er erhielt keine Sperre da GEKÜNDIGT WORDEN und das Geld wurde auch nicht angerechnet!
meine Schwiegermutter hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben weil man ihr sagte sie würde eh betriebsbedingt gekündigt werden. Auch sie erhielt eine Abfindung PLUS 8 MONATE SPERRE beim Arbeitsamt wegen der Höhe da diese angerechnet wurde da sie die betriebsbedingte Kündigung hätte abwarten SOLLEN!
Also, erkundige Dich doch einfach beim Arbeitsamt und erkläre die Sache, ich denke schon das die einem Auskunft geben. (verlassen würd i. mich aber nicht drauf *g*)
Und bedenke mal.. selbst wenn Du eine Abfindung erhältst und keine Sperre bekommst.. solltest Du nicht sofort einen neuen Job finden musst Du von der Abfindung leben denn Arbeitslosengeld ist ja viel weniger als Lohn.
Ich kanns Dir nur aus meiner Erfahrung sagen, mein Mann war danach 8 Monate arbeitslos und die Kosten wie Miete, Kredit usw. usw. müssen ja weiter bezahlt werden. Was denkst Du wie schnell so eine Abfindung aufgebraucht ist ;-)
Mitglied inaktiv - 02.02.2007, 11:00