Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich stehe aktuell vor einigen Veränderungen in meinem Leben und benötige ein wenig Hilfe. Im Februar endet nach drei Jahren meine Elternzeit, allerdings beginne ich aufgrund von Resturlaub erst im März mit meiner Arbeit. Nun wurde mir gesagt, dass ich für den Urlaub mein altes Gehalt erhalte. Hierbei habe ich nun eine Frage, da ich mittlerweile für diesen Arbeitgeber die Steuerklasse von 1 in 6 gewechselt habe, aufgrund eines weiteren Arbeitgebers mit mehr Arbeitszeit. Zieht das alte Gehalt die alte oder die neue Steuerklasse? Ich würde mich riesig freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten können, da ich aktuell aufgrund dessen sehr unschlüssig bin. Vielen lieben Dank im Voraus! Schöne Grüße
Hallo, mit der neuen. Liebe Grüße NB
Dojii
Der Urlaub wird mit Steuerklasse 6 ausgezahlt. - sonst würdest du ja besser gestellt als jemand, der aktiv arbeitet. Würdest du bspw. in dieser Zeit arbeiten statt Urlaub zu nehmen, würde dein Lohn auch mit Steuerklasse 6 berechnet werden. Kurz gesagt, es zählt immer nur die aktuelle Steuerklasse im Auszahlungsmonat, unabhängig davon welche Steuerklasse du bei "Erwerb" des Urlaub hattest. Aber soweit ich weiß ist es laut Bundesurlaubsgesetz während eines Urlaubes bei einem Arbeitgeber ohnehin gar nicht erlaubt, bei einem anderen Arbeitgeber mit gleicher oder höherer Stundenzahl zu arbeiten. Ich wäre hier vorsichtig.
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