Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Steuerklasse gilt in unserem Fall für die Elterngeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Welche Steuerklasse gilt in unserem Fall für die Elterngeldberechnung

kathr.winkler

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, vielleicht können Sie uns bei der folgenden verzwickten Frage bzgl. Elterngeld weiterhelfen. Wir werden voraussichtlich im März kommenden Jahres Eltern. Ich habe sogenannte Mischeinkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Bemessungszeitraum für das Elterngeld wird somit das Kalenderjahr 2017. Mein Mann hingegen ist angestellt, Bemessungszeitraum für seinen Elterngeldbezug werden somit die zwölf Monate vor der Geburt (März 17-Februar 18). Aktuell ist mein Mann in der Steuerklasse III, ich in der Steuerklasse V. Für den Elterngeldbezug ist diese Steuerklassenverteilung jedoch ungünstig. Wie sieht es jedoch aus, wenn wir im Juli noch die Steuerklassen wechseln? Für meinen Bemessungszeitraum wäre das eigentlich zu knapp (2017: 5 Monate in Steuerklasse III / 7 Monate in Steuerklasse V). Für meinen Mann hingegen käme der Steuerklassenwechsel noch rechtzeitig, um eine Änderung der Berechnung zu erwirken (3/17-2/18: 5 Monate in Steuerklasse III / 7 Monate in Steuerklasse V). Theoretisch würde sich dann jedoch für uns beide eine Einstufung nach Steuerklasse V ergeben - was natürlich so gar keinen Sinn macht! Daher wollten wir fragen, ob es vielleicht eine Regelung gibt, welcher Bemessungszeitraum für die Verteilung der Steuerklassen dann am Ende ausschlaggebend ist? Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Kathrin W.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es wird für jeden indiv. in seinem Bemessungszeitraum die entsprechende Lohnsteuerklasse angewandt. Wurde zusätzlich zur selbstständigen Arbeit auch nichtselbstständig gearbeitet und waren die daraus erzielten Einkünfte mindestens so hoch wie der maßgebliche Gewinn aus der Selbstständigkeit, wird die Steuerklasse angewendet, die sich aus den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen ergibt. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, jemand stellt im November seine Steuerklasse von 5 auf 3 um und verzichtet auf die Ausklammerung des Mutterschutzmonats April. Angenommen, die Elterngeldstelle berechnet nun das Elterngeld analog der Monate Mai 2015 bis April 2016, dann sind hier ja die letzten sechs Monate in der Steuerklasse 3 gegeben. Darf die Elterngeld ...

Hallo, ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und arbeite in der Steuerklasse 3, um das Elterngeld zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Zeitpunkt der richtige ist, um die Steuerklasse zu tauschen, sodass ich für ein Jahr Elternzeit in Steuerklasse 5 gehe und mein Mann in die 3. Macht es Sinn, bereits 6 Wochen vor Geburt, also zum E ...

Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...

Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...

Guten Tag Frau Bader, wenn ich während meiner Elternzeit in Elternteilzeit(Midijob) beim selben Arbeitgeber arbeite, bei dem ich auch meinen ruhenden Vertrag habe, wird der Midijob dann auch mit der Steuerklasse, wie der "normale" Vertrag abgerechnet? Oder mit Steuerklasse 6?  Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort und viele Grüße Sand ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo,  ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot.    Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...