Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Leistungen stehen mir zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Leistungen stehen mir zu?

Summer Ending

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Hallo Frau Bader, ich bin 25 Jahre alt und derzeit am Anfang meiner Schwangerschaft (Geburt im September). Ich bin Vollzeitstudentin und arbeite mit einem Gleitzonenvertrag im Einzelhandel (vertraglich 11,5 Std./Woche). In der Realität arbeite ich durchschnittlich 18-24 Stunden pro Woche, teilweise auch mal 30 oder nur 12 Stunden (eher die Ausnahme). Da ich bei meiner Krankenkasse als Studentin versichert bin und auch mein Arbeitgeber mich als Werkstudentin angegeben hat, habe ich kein Anspruch auf Krankengeld, falls es in der SS zu einem längeren Ausfall kommen sollte. Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse erfuhr ich, dass ich auch im Falle eines Beschäftigungsverbotes kein Geld erhalten würde und mir auch kein Elterngeld zusteht. Ist dies so richtig und welche Leistungen stehen mir in meinem Fall überhaupt zu?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die meisten Studenten sind in der studentischen Krankenversicherung versichert und haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn eine versicherungsfreie Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt wird. Wenn Zeit und Arbeitskraft des Studenten allerdings nicht mehr überwiegend durch das Studium, sondern durch eine Beschäftigung in Anspruch genommen werden, ist der Student aufgrund der Beschäftigung versichert. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit kann dann auch Krankengeld beansprucht werden. Liebe Grüße NB


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