Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche sozialen Leistungen stehen Solomüttern zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche sozialen Leistungen stehen Solomüttern zu?

MiliaRmi

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Guten Abend, Welche sozialen Leistungen stehen Singlemüttern mit Samenspende Kindern zu? Elterngeld? Kindergeld? Kinderzuschlag? Bürgergeld? Wohngeld? Bin ich als Singlemom by choice dazu verpflichtet Angabe zu der Vaterschaft zu machen, sprich in Anträge zu schreiben: Kind durch Samenspende in Kiwu Klinik entstanden? Mfg danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld? Ja Kindergeld? Ja Restl staatl Leistungen: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/darf-das-jobcenter-fiktiven-unterhalt-anrechnen_238_539542.html Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elterngeld und Kindergeld. Beim Rest wird der Mindestunterhalt fiktiv angerechnet. Gerade gestern einen Bericht dazu gesehen. Du verzichtest ja freiwillig darauf.


3wildehühner

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Das hast du doch bereits kürzlich gefragt. Wenn du das Geld für die Behandlung hattest, hast du du doch auch sicherlich vorgesorgt und genug Geld gespart, um ein weiteres Kind zu finanzieren. Es kann ja nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein. Du hast ja bewusst diese Situation geschaffen. https://m.rund-ums-baby.de/recht/Soziale-Leistungen-Kinderwunsch-Behandlung_250075.htm


misses-cat

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Es ist doch beantwortet, Unterhaltsvorschuss gibt es nicht und je nach Bundesland wirst du mit dem ersten Geburtstag wieder arbeiten müssen Und ja sicher wirst du Kinderzuschlag dann bekommen wenn es dann nicht reicht , in Deutschland wird kein Kind verhungern müssen aber das du dann arbeiten gehst kann halt trotzdem erwartet werden, du hast dich bewusst in diese Situation gebracht


BlueJasmine

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Es gibt leider sehr viele Solomütter, die all ihr Erspartes in die Kinderwunschbehandlung stecken, so dass für die Zeit danach nicht mehr viel übrig ist. Von dieser "Planung" kann man halten, was man möchte. Es gibt aber nun auch einmal Situationen, die man penibel geplant hat, die dann aber in der Realität nicht aufgehen. Was bringt es, wenn ich plane, nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen, wenn ich dann keinen Betreuungsplatz bekomme? Oder wenn der AG das Arbeitsverhältnis aus heiterem Himmel beendet? In solchen Fällen ist es völlig legitim, auch als Solomutter Sozialleistungen zu beziehen. Welcher dieser beiden Fälle nun bei der TE vorliegt... who knows?


Tini_79

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man auf so was? Das kann man auf hunderten Seiten nachlesen. Voraussetzungen für Zuschlag, Wohngeld oder BG ebenfalls. Es gibt natürlich vorrangige Leistungen. "Singlemom by choice", aber kann nicht googeln, genau mein Humor.


JakobsMutti

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Dieser Sozialneid ist ja schrecklich!  Ich hoffe nur, dass es später genug Menschen gibt die eure Rente finanzieren! 


Summer80

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Wenn nicht so viel Geld schon von leistungsfähigen jungen Menschen abgegriffen werden würde, die eigentlich arbeiten gehen könnten, aber aus persönlichen Ansprüchen heraus ihr Leben vom Steuerzahler finanzieren lassen, wäre auch mehr für die Rente da.


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