germaine
Sehr geehrte Frau Bader Ich bin 23 Jahre alt, unverheiratet, aus Bayern und bin mit meinem ersten Baby schwanger. Ich wollte mich bei Ihnen gerne über einige offenen Fragen informieren. Zurzeit befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. An meiner Arbeitsstelle bin ich fest und unbefristet angestellt, sodass ich nach der Elternzeit wieder dort anfangen könnte. Ich würde gerne die ersten drei Lebensjahre mit meinem Kind verbringen und sie 24h am Tag begleiten. Deshalb würde ich gerne, wie es einem zusteht, 3 Jahre Elternzeit nehmen. Im ersten Jahr würde ich Elterngeld und Kindergeld beziehen. Meine Frage an Sie : Wie sieht es nach dem ersten Jahr aus? Auf welche finanziellen Mittel habe ich Anspruch? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl ich fest angestellt bin, aber eben doch nicht arbeite und nichts verdiene? Wie sieht es aus mit Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld? Wer hat auf sowas einen Anspruch, wer nicht? Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und Hilfe zu meinem Thema. Mit freundlichen Grüßen Germaine
Hallo, erst einmal ist der KV Ihnen und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Ansonsten können Sie kein ArgGeld I bekommen - da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Bleibt im schlimmsten Fal soz. Leistungen (Wohngeld, H IV) Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klingt doof, ist aber so, Elternzeit muss man sich leisten können. Viele möchten gerne lange beim Kind bleiben. ALG1 scheidet aus, Du willst ja gar nicht arbeiten, stehst dem Markt nicht zur Verfügung. Betreuungsgeld wurde gekippt. Landeserziehungsgeld gibt es nur in wenigen Bundesländern. Dein Hauptansprechparter ist der Vater des Kindes , ob verheiratet oder nicht, zusammen oder getrennt. Er ist auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Ihr müsst ausrechnen wie lange ihr es Euch leisten könnt, dass nur einer arbeitet. Einen Betreuungsanspruch gibt es ab einem Jahr, hier wird das umgesetzt. Vor allem weil Du einen Job hast.
Colien07022004
Hallo, ich gebe meiner Vorschreiberin recht, Elternteil muss man sich leisten können und einen Anspruch auf ALG1 hast du nicht, dafür muss man den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Deine Geldquelle nach dem 1.Lbj ist der Kindsvater. Reicht das Geld nicht, dann musst du arbeiten gehen oder in EZ was dazuverdienen. Lg
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