Wasserratte
Sehr geehrte Frau Bader, im September bekomme ich mein zweites Kind. Seit Beginn der Schwangerschaft habe ich ein generelles Beschäftigungsverbot, unter anderem auf Grund der Arbeit mit Chemikalien (Zoofachhandel) Das BV wurde von meinem Arbeitgeber ausgesprochen. Nun habe ich im Mutterschutzgesetz gelesen das ein BV auch in der Stillzeit greifen kann, wenn der AG bestimmte Voraussetzung am Arbeitsplatz nicht erfüllen kann. Welche Voraussetzungen sind das. Gibt es an sonsten irgendwelche Einschränkungen, z.B. zeitlich, für ein BV in der Stillzeit? Wie sieht es gesetzlich aus wenn ich im Voraus einen Vertrag von 30 Stunden in der Woche bekomme und zusätzlich Elterngeld beantragte? Bekomme ich dann Elterngeld und zusätzlich meinen Lohn auch wenn ich im BV bin? Mein AG würde ja, im Falle eines BV, soweit ich weis mein Gehalt größten Teils von meiner Krankenkasse zurück bekommen. Oder sehe ich das falsch? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, ein Beschäftigungsverbot in einem Zooladen, nur weil man da auch mal mit Medikamenten arbeitet, halte ich für mehr als fragwürdig. Gleiches gilt für die Stillzeit. Wenn man angemessene Schutzkleidung trägt, dürfte das doch unproblematisch sein. Sie gehen natürlich auch eine ganz hohes Risiko ein, wenn Sie sich auf das Beschäftigungsverbot verlassen und keine Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Zoofachhandel ist nicht so schlimm, dass du dafür unbedingt ein BV bräuchtest. Ich weiß jetzt nicht warum dein AG dir bereits eins in der Schwangerschaft erteilt hat. Diese Anfrage stellst du am besten bei der Aufsichtsbehörde. Falls du eines bekommst, dann musst du erst eine Stillbescheinigung vorlegen und monatlich von einer Hebamme oder Ärztin attestieren lassen, dass du tatsächlich noch stillst. Wenn dein Arbeitgeber dich ohne Gefährdungen, z.B. ohne Kontakt zu gefährdenden Stoffen beschäftigen kann, dann musst du diese Tätigkeiten ausführen. Eine Betreuung für das Kind zu Hause muss also immer gewährleistet sein, denn dein AG kann dich jederzeit wieder einsetzen, wenn sich eine Ersatztätigkeit findet. Zum Stillen bekommst du dann extra Pausen, das Kind muss dir jemand bringen oder vielleicht wohnst du ja in der Nähe der Arbeitsstelle.
SumSum076
Wenn du ein BV hast und vollen Lohnausgleich bekommst, braucht man dir doch gar keinen Lohnersatz (also Elterngeld) zahlen???!!! Falls es zusätzlich zum BV noch Elterngeld geben sollte (und ich weiß nicht, ob das geht - zB vorher 40 Std/nachher 30 Std) dann wird der Lohn auf das Elterngeld angerechnet. Da kann gut nur noch der Mindestsatz von 300 Euro rauskommen. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Naja, wenn ich mir das ein oder andere "Aquarium" in so manchen "Zooofachhandel" anschauen, da sin schönstem grün/blau schimmert - da ist schon einiges drin. Sonst kippen mindestens viele der Fische. Nicht umsonst würde ich aus solchen Läden nie was kaufen, oder wenn nur mit Quarantäne. Wobei meine größte Befürchtung nicht wäre das ich mal mit Malachitgrün oder Methylenblau in Kontakt bekomme sondern mit eine schöne offene Fisch-TBC einfange..... Unabhängig davon ob ein BV nötig ist oder nicht. Ist ja auch praktisch für so manchen AG die Schwangere auf "Staatskosten" ins BV zu schicken statt sich mir der "rumplagen" zu müssen.
Mitglied inaktiv
Das Aquariumwasser enthält wohl keine CMR-Stoffe und wird auch nicht getrunken von den Verkäuferinnen. Beim Hantieren damit kann man die persönliche Schutzausrüstung tragen (Kittel, Handschuhe...). Ich vermute auch, dass es sich beim BV eher um eine Möglichkeit handelte, eine Schwangere die naturgemäß mehr Fehlzeiten hat als eine Nichtschwangere, auf einfache Weise loswerden zu können. Aber das ist eine reine Vermutung, da ich den Fall ja nicht kenne.
Wasserratte
Das BV in der Schwangerschaft habe ich unter anderem da mein erstes Kind unverhofft, aus unerklärlichen Gründen kurz nach der Geburt verstorben ist... Somit hatte ich nun eine Risikoschwangerschaft. Zudem arbeitet man im Zoofachhandel mit chemischen Stoffen und Arzneimitteln. Es geht hier aber nicht um die Schwangerschaft sondern um die Stillzeit nach Mutterschutz. Wenn ich ganz normal Elterngeld beantragte dann ist das sehr viel weniger als wenn ich durch ein BV das volle Gehalt weiter bekommen würde. Ich möchte mein Kind unbedingt stillen! Das ist aber nicht möglich wenn ich nebenbei arbeite. Es ist eine sehr kleine Zoohandlung (Verkaufsraum+ Toilette). Es ist auch nicht möglich den Laden zum Stillen zu verlassen da dann der Laden geschlossenen werden müsste. Mein AG hätte auch nicht die Möglichkeit mich in eine andere Abteilung zu versetzen. Ich bin nun nur am überlegen wie es für mich finanziell am am besten wäre... Also heißt es das ich, wenn ich einen 30 Stunden/Woche Vertrag bekomme, dann könnte ich zusätzlich Elterngeld in Höhe von 300€ bekommen auch wenn ich ein BV bekomme?
Sternenschnuppe
Hast Du denn Kinderbetreuung ? Wenn nein wäre das mit dem BV Betrug ,da Du unabhängig von Gefahren gar nicht arbeiten kannst ! Starte Deine Mutterschaft nicht mit einer Straftat. Sorry, aber Du schreibst ja sehr eindeutig dass Du ein BV willst um Leistungen zu erschleichen. Das fliegt rasch auf.
Wasserratte
Vielen Dank erstmal für deine Antwort! Das BV hatte ich dadurch das ich eine Risikoschwangerschaft hatte und wegen dem hantieren mit Arzneimitteln, Chemikalien, lebenden Tieren Staub usw.... Stillen im Geschäft würde nicht funktionieren da es ein kleiner Laden ist der nur aus Verkaufsraum, Lager und Toilette besteht. Zudem bin ich im Laden auch allein und könnte ihn nicht für längere Zeit verlassen. Mein AG könnte mich auch nicht in eine andere Abteilung versetzen. Ich möchte aber unbedingt stillen, da meine Tochter die jetzt 2 ist, anfangs Neurodermitis hatte. Ich mache mir auch keine Gedanken das es nicht klappen könnte. Meine Tochter stille ich auch noch einmal am Tag.
Wasserratte
Eine Betreuung hätte ich... somit wäre es keine Straftat! Ich hätte eben nur nicht die Möglichkeit in Ruhe zu Stillen. Wäre das anders, hätte ich auch kein Problem nebenbei zu arbeiten! Es ist finanziell einfach nur recht klapp wenn ich so wenig Elterngeld bekomme...
sterntaler82
Man bekommt aber nur extrem schwer ein BV in der Stillzeit. Eigentlich müßtest du dafür schon im Kernkraftwerk arbeiten . 95 % der Berufe die in der Schwangerschaft ein BV vom Arbeitgeber bekommen erhalten keines in der Stillzeit. Ob dein Beruf dazu gehört kann dir hier niemand sagen, eine Freundin von mir hat als Tierpflegerin im Zoo gearbeitet sie hat keines bekommen.
Sternenschnuppe
Ok, das ist gut. Und sorry, aber zu viele wollen betrügen. An Deiner Stelle würde ich dann auf 30 Stunden reduzieren und jetzt schon prüfen lassen ob Du arbeiten kannst oder nicht. Einige Stoffe sind plazentagängig und können dem Ungeborenen schaden, gehen danach aber nicht in die Milch über und / oder sind für einen Säugling unbedenklich. Rufe beim Gewerbeaufsichtsamt an und erkundige Dich wer das in Deinem Fall entscheiden kann. Und dann gehst Du entweder arbeiten oder ins Still-BV. Ich hatte ein Medikament welches nicht plazentagängig war. Also problemlos in der Schwangerschaft. Aber milchgängig und stillen ging nicht.
Wasserratte
Danke für deine Antwort! Das hilft mir jetzt schon weiter!
Mitglied inaktiv
Du musst ja nicht im Geschäft stillen, du kannst auch im Auto oder wo du willst. Das liegt nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Mitglied inaktiv
Der Mutterschutz auch in der Stillzeit dient einzig dazu, die Gefährdungen für den Säugling auszuschalten und nicht um das Elterngeld aufzustocken. Wenn es möglich ist, müssen die Gefährdungen auf andere Art ausgeschlossen werden, und wenn das nicht möglich wäre, dann kommt ein BV in Frage. Das entscheidet aber der AG, und er kann das auch wieder zurücknehmen.
Wasserratte
Verstehe! Im Auto stillen wäre nicht möglich da ich das Geschäft nicht verlassen könnte da es sonst ohne Aufsicht wäre....
Mitglied inaktiv
Das Stillen ist deine Privatangelegenheit. Der Arbeitgeber stellt dir lediglich die Pause und den Raum zum Stillen zusätzlich zur Verfügung. Wenn du meinst, dass sich Arbeiten und Stillen nicht miteinander vereinbaren lassen, dann macht es keinen Sinn, in der Stillzeit auf ein BV zu schielen. Dann solltest du definitiv Elternzeit beantragen. Ob du ein BV erhältst oder nicht, entscheidest in keinem Fall du, sondern der Arbeitgeber, evtl mit Unterstützung der Behörde.
Wasserratte
Das macht Sinn... Danke!
Mitglied inaktiv
Bedenke auch eines, die EZ musst du 7 Wochen vor Antritt anmelden, also in der regel 1 Woche nach Geburt. ob Du dann wirklich ein BV bekommst oder nicht kannst du dann noch nicht wirklich wissen. Auch kaum ob es mit dem stillen so klappt wie geplant da ja nicht wenige Mütter einen Milcheinschuss erst um den 5ten Tag herum bekommen.
Wasserratte
Das habe ich schon bedacht. Bei meiner Tochter hatte ich erst später Probleme mit dem stillen, was ja beim ersten Stillkind häufig passiert. Die Stillprobleme haben wir überstanden und ich stille sie immer noch. Habe somit immernoch Milch. Mache mir darum also weniger Gedanken.
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