Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Auswirkungen hat eine TZ-Arbeit in meiner EZ auf das Elterngeld?

Frage: Welche Auswirkungen hat eine TZ-Arbeit in meiner EZ auf das Elterngeld?

anja.sp

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Liebe Frau Bader, bis August 2018 beziehe ich den Höchstsatz an Elterngeld Plus (Elterngeld komplett auf 22 Lebensmonate ausgedehnt). Im Jahr 2017 hatte ich bisher außer dem Elterngeld Plus keinerlei Einkünfte. 1) ab Dezember würde ich gerne 28% meiner Vollzeitstelle wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Wird mir mein Elterngeld Plus aufgrund der Bezüge aus der TZ-Stelle gekürzt? Kann dies auch rückwirkend auf die bereits ausgezahlten Elterngeldmonate erfolgen, so dass ich eine Rückzahlung leisten muss? 2) wirkt sich eine TZ-Stelle ab Dezember aufgrund des Progressionsvorbehalts ungünstiger auf die Steuer aus als wenn ich die TZ-Stelle erst im Januar antreten würde (da keinerlei Einkünfte in 2017)? 3) auf welcher Basis würde das Mutterschaftsgeld (Beamtin Bayern) für einen neuen Mutterschutz berechnet werden, sollte dieser innerhalb der 3 Jahre EZ beginnen? Spielt hier die TZ eine Rolle? 4) auf welcher Basis würde das Elterngeld für Kind 2 berechnet werden bei ET innerhalb der 3 Jahre EZ? Zählten dann die Bezüge vor Geburt des 1. Kindes, die Monate mit EG Plus oder die Einkünfte aus der TZ-Stelle? Leider muss ich innerhalb der kommenden Tage meinen Teilzeit-Antrag beim AG abgeben und bin sehr verunsichert, was ich nun angeben soll. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, besser wäre es, sich das Elterngeld vor der Teilzeittätigkeit auszahlen zu lassen 2. Das kann man allgemein nicht sagen, das hängt von den Einkünften ihres Mannes ab 3. Sie beenden die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen dann Mutterschaftsgeld in voller Höhe 4. nach den Einkünften der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Elterngeldbezug bis zum 14. Lebensmonat und Mutterschaftsgeld Monate werden herausgerechnet. In den Monaten, in denen Sie also Teilzeit arbeiten, erhöhen Sie Ihr Elterngeld. Liebe Grüße NB


anja.sp

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Nachtrag zu obiger Fragestellung: zu 2) mein Mann ist ebenfalls verbeamtet und erhält dementsprechend Bezüge, die in unsere Steuer mit eingerechnet werden...


Mitglied inaktiv

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EG wird IMMER nach den Einkommen der 12 Monate vor erneuten Bezug berechnet, bezieht man EG plus, gelten 14 Monate. Zudem werden die Mutterschutzzeiten ausgeklammert. Sprich, jeden Monat den du nach dem 14ten Lebensmonat des älteren Kindes kein Einkommen hast, senkt das neue EG. Das gilt auch dann wenn du dich in EZ befindest, da der Gesetzgeber ja vorsieht das man innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten darf - was sich dann auch auf neues EG positiv auswirken würde. Im schlechtesten Fall der Fälle bekommt man eben nur den Mindestsatz von 300 €, plus 10% Geschwisterbonus oben drauf bis das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag feiert. Mutterschutzgeld wird IMMER nach aktuellen Vertrag bezahlt. Der Durchschnitt der letzten 3 Monate bezieht sich auf Frauen die kein Gehalt bekommen sondern eine schwankende Lohnzahlung. Das dürfte bei einer Beamtin mit festen Bezügen wohl eher nicht der Fall sein. Heißt, wenn du dich in EZ befindest, bekommst du kein Mutterschaftsgeld vom AG - weil dein Vertrag ja ruht. Arbeitest Du TZ innerhalb der EZ, dann würde dieses nach TZ berechnet - Dein VZ-Vertrag ruht dann ja auch ebenso. Falls du allerdings in beiden Fällen die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, dann läuft das wie beim ersten Kind. Also volles Mutterschaftsgeld - egal ob du vorher gar nicht gearbeitet hast oder in TZ. Diese Klausel hat der Gesetzgeber extra zu Gunsten der Frauen eingeführt, der AG hat in diesem Falle auch nicht die Möglichkeit diesem zu widersprechen. Wegen Steuer würde ich beim Steuerfachmann nachfragen. Der dürfte sich damit besser auskennen.


anja.sp

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Kennt sich jemand noch aus bzgl. der möglichen Kürzung des EG Plus?


Mitglied inaktiv

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Hallo, du kannst die Elterngeld Plus-Monate auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umwandeln, dann erfolgt keine Anrechnung des Teilzeitgehaltes. Ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus insgesamt für dich mehr ergibt, kannst du mit einem Elterngeldrechner ausrechnen.


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