Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Auswirkung hat die Elternteilzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Auswirkung hat die Elternteilzeit?

Butterblume1510

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Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit bis 26. Oktober diesen Jahres angemeldet. Nun würde ich gerne ein weiteres Jahr Elternzeit anmelden, in dem ich aber teilzeit arbeiten will (max. 30 Stunden). Mein Arbeitgeber würde dem zustimmen, konnte mir allerdings keine genaue Auskunft darüber erteilen. Ich würde gern wissen ob eine Beantragung für die Elternteilzeit jetzt noch möglich ist, ob es Auswirkung auf das jetzige gezahlte Elterngeld hat und ob ich in der Elternteilzeit nur das Gehalt bekomme oder dazu noch anteilig Elterngeld. Ich würde dann ab 1. November 2016 in teilzeit arbeiten gehen wollen. Außerdem möchte mein Lebensgefährte (leiblicher Vater des Kindes) ebenfalls zwei Monate Elternzeit nehmen im November und Dezember diesen Jahres. Ist das dann noch möglich und bekommt er dann ebenfalls Elterngeld gezahlt? Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen. Liebe Grüße, Butterblume1510


Mitglied inaktiv

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TZ in EZ würde sich nur auf das EG auswirken, wenn du das im 1. LJ, bzw. In den Basiselterngeldmonaten machst. Wenn zu zum Zeitpunkt der TZ eh kein EG mehr bekommst, hat sie auch keine Auswirkungen. Wenn dein LG im selben Haushalt wie das Kind wohnt kann er auch EZ mit seinen zwei EG Monaten beantragen. Lebt er nicht bei euch, dann nicht. LG Lilly


Butterblume1510

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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 27. Oktober 2015 geboren. LG, Butterblume1510


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