Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiterzahlung ALG 1 bei Schwangerschaft

Frage: Weiterzahlung ALG 1 bei Schwangerschaft

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Sehr geehrte Frau Bader, momentan beziehe ich ALG 1. Mein Freund und ich hätten gern Nachwuchs, er arbeitet selbstständig in Vollzeit. Gesetz den Falle ich werde innerhalb des Bezuges des Arbeitslosengeldes schwanger, wie sieht es da mit einer Fortzahlung über die 12 Monate Anspruch hinaus aus? Oder falle ich trotz Schwangerschaft danach automatisch in Hartz IV? Dadurch wäre mein Freund dann ja verpflichtet das Kind UND mich komplett zu finanzieren, nicht wahr? Welche Möglichkeiten gibt es weiterhin bis Ende der Elternzeit ALG 1 zu beziehen? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüssen Tine15


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zum Ende des Mutterschutzes bekommen Sie ArbGeld I (bzw Leistungen von der KK. Danach werden Sie wahrscheinlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen u bekommen kein ArbGeld I (nachher wieder). ArbGeld II ist dem Unterhalt des KV nachrangig. Liebe Grüsse, NB


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