Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiß nicht weiter

Frage: Weiß nicht weiter

anna21

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  Ab wann Anspruch auf individuelles bv Hallo bin das 5. Mal schwanger 3 fg und 1 Tochter aus 2017  Und jetzt in der 12. Ssw  Bei meiner Tochter habe ich von beginn ein bv bekommen wegen Fahrtweg (45min einfach) und den fg (müsste deshalb auch utrogest und ass100 nehmen) Jetzt hab ich zwar einen kürzeren Fahrtweg aber eine höhere Wahrscheinlichkeit frühwehen zu bekommen  Hatte ab der 24. Ssw bei meiner Tochter welche (muttermundwirksam) zusätzlich Stress und Angst wie ich meine Tochter versorgen soll (wird zu Hause betreut, da mein Freund und ich wechselschicht hatten). Momentan kann ich deshalb nachts auch nicht schlafen Jetzt empfiehlt meine fa ein bv aber stellt keins aus. Dürfe sie aufgrund geändertem Gesetz nicht mehr.  Mein ag schickt mich nicht zum betriebsarzt und lehnt ein generelles bv ab. Sie setzen mich eben vom Außendienst und Schichtdienst in den innendienst im büro (polizei)  Meine Frage ist ob mir die fa wirklich kein bv ausstellen darf und ob ich Anspruch hätte. Ich arbeite wirklich gerne und habe mich gefreut wieder arbeiten zu dürfen. Aber nun hab ich Angst dass es dem Baby im Bauch nicht gut tut und ich eben auch niemanden habe für mein Kind. Von der 7-12 das hieß es von Seiten der fa, dass ich sicher ein bv bekommen werde. Tja und jetzt eben die Absage. Das wirft moch wirklich aus der Bahn MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot können Sie bekommen, wenn es aufgrund ihrer Tätigkeit zu einer Gefahr für Mutter oder Kind kommen kann. Bei einer Tätigkeit im Innendienst, Bürotätigkeit, kann ich das schwerlich erkennen. Für mich liest sich nur langer Fahrtweg und Kinderbetreuung er nach einem privaten Problem, dies hat aber nichts mit dem Beschäftigungsverbot zu tun. Liebe Grüße NB


Felica

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Knapp gesagt, dein AG hat dafür z sorgen das dein Arbeitsplatz dem Mutterschutz entspricht. Macht er das, ist von siener Seite alles richtig. Kann er es nicht, weil keine geeignete Ersatzarbeit, muss er ein BV aussprechen. Dein Arzt ist Ansprchpartner bei gesundheitlichen Problemen. Er kann entscheiden ob BV, weil die Arbeit die vorliegenden schwangerschaftsbedingten Probleme verschärfen würden. Oder aber er kann dich krank schreiben. Dann wenn du wegen der Schwangerschaft gar nicht arbeiten kannst. Das scheint bei dir eher vorzuliegen. Dineg wie Fahrweg sind persönliche Sachen die kein BV rechtfertigen. Vermutlich hat dein Arzt wegen des damaligen nicht 100% gerechtfertigten BV einen drüber bekommen. Auch die Betreuungsituation ist leider ein selbst gemachtes Problem. Mein Rat, wenn es gar nicht kann bitte den Arzt um eine AU. Besser so als das leben des Kindes zu gefährden. Für das EG ist es egal weil schwangerschaftsbedingt. Nur fällst du nach 6 Wochen ins Krankengeld. Aber viel Zeit und bis dahin kann sich einiges ändern.


Ally79

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Sorry, aber wenn du keine Betreuung für Kind 1 hast erfüllst du sowieso nicht die Voraussetzungen für ein BV


Mitglied inaktiv

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So wie sich das liest, willst Du in erster Linie ein BV, weil Dir das organisatorisch besser in den Kram passt (Kinderbetreuung, Fahrtweg). Warum hast Du Dir das nicht vor der 2. SS überlegt? Dein Kind kann doch in den Kindergarten/-krippe, wenn sie Dich aus dem Schichtdienst rausnehmen und Du ins Büro kommst. Normaler Alltag von Millionen Müttern. Ein BV wirst Du nicht bekommen, ein Büroplatz stellt kein Risiken dar. Wenn Du im späteren Verlauf dann wirklich Komplikationen hast, wird Dich Deine FA ggf. krankschreiben.


Mitglied inaktiv

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Um es deutlich zu sagen: Die Kinderbetreuung und der Fahrtweg sind unabhängig von der Schwangerschaft rein private Probleme. Man kann ja nicht einen Arbeitsvertrag unterschreiben, obwohl man von zu Hause nicht abkömmlich ist. Da bleiben dir genau zwei Möglichkeiten: entweder das Kind geht in die Krippe oder du verlängerst die Elternzeit. Selbst wenn du krank bist, hast du nur dann einen Lohnfortzahlungsanspruch, wenn die Krankheit der einzige Grund für das Nichterbringen der Arbeitsleistung ist. Wenn dein Kind nicht betreut ist, dann ist das erst mal ein Grund EZ zu verlängern.


Tini_79

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Wegen Arbeitszeiten und BV: Wenn nun eine Frau immer Nachtschicht hat (eventuell sogar vertraglich vereinbart) und dann schwanger diese nicht mehr machen darf- dafür kann sie doch dann nichts? Wieso sollte die fehlende Kinderbetreuung da einem BV entgegenstehen?


mellomania

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es gibt keine wahrscheindlichkeitsrechung für frühwehen. der AG macht alles richtig. er setzt dich ins büro. möchtest du das nicht, musst du kündigen. ein bv ist kein wunschkonzert. deine ärztin kann dir erst eins ausstellen, wenn leben von mutter und kind bei weiterführung der arbeit gefährdet sind. und das ist es nicht. es ist ein bürojob! und WENN komplikationen auftreten, schreibt sie dich erst krank. wenn es nicht besser wird DANN EVENTUELL BV. alle haben recht, die beteiligt sind. es geht hier um bezahlte freistellung, da haben sich die gesetze zum glück verschärft. und ob du jemand für dein kind hast zur betreuung ist, tut mir leid, dein eigenes problem. das kann ja nicht aufgabe des AG oder der ärztin sein, dich ins BV zu setzen, damit du das kind betreuuen kannst. hört sich hart an, ist aber so. dein arbeitsplatz ist in keinster weise gefährdend. und wenn die wehen früher einsetzen sollten, kann die ärztin DANN ein bv machen. aber jetzt auf keinen fall. es ist also deine entscheidung, ob du arbeitest oder kündigst. aber eben deine private. nicht die vom AG oder arzt. der AG hält mit der umsetzung das mutterschutzgesetz in vollem umfang ein.


anna21

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Jetzt meld ich mich auch kurz zu Wort Ersten schreibe ich hier um eine kurze juristische Einschätzung zu bekommen und nicht für Meinung oder Urteile anderer. Sind zwar ein paar nette produktive Beiträge dabei aber ... Dann nicht jeder plant jedes Kind. Unsere Lage mit daheim betreuen und wechselschicht war gut. Wir haben keinen Kita Platz gebraucht. Und jetzt innerhalb einer Woche einen zu bekommen unmöglich. Sogar schwierig wenn man sich 1 Jahr!!! Vorher anmeldet nur so am Rande erwähnt. Dass man wenn man ein Kind daheim hat unqualifiziert ist ein bv zu bekommen ist völliger Blödsinn. Soll man denn das Kind weghexen. Im Fall dass man nur liegen kann. Bekommt man von einer kk eine Haushaltshilfe und ansonsten kann man ja normal mit einem Kind umgehen. . Und ja es wäre natülrkich gut wieder ein bv zu bekommen. Zumal ich es eben beim letzten mal bekam, ohne es zu wollen. Und da eine Verlängerung der Elternzeit keine Option ist. Ist es natürlich erstmal keinen Ausweg zu finden. Finde es frech dass dann geurteilt wird. Dass man mehr oder weniger den faulen lenz machen will. Ich arbeite gerne und gut aber ist eben von schichtdienst zu innendienst ein unterschied. Und auch im innendienst habe ich mit Leuten mit aufs Hepatitis und anderen ansteckenden Krankheiten zu tun oder aggressiven Leuten.


Mitglied inaktiv

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Das war aber keine Meinung anderer, sondern eine juristische Einschätzung: wenn eure Familienplanung ein weiteres Kind beinhaltet, dann war doch von vornherein klar, dass du vom Schicht-Außendienst in den Innendienst versetzt werden würdest. Solange dein Arbeitsvertrag das beinhaltet (und du keine bestimmten Schichten vertraglich vereinbart hast), darf und muss der AG dich in den Innendienst versetzen wegen der Schwangerschaft. Du solltest jetzt nicht beleidigend werden, nur weil dir die sachlich richtigen Antworten nicht gefallen. Im übrigen, wenn du liegen musst, dann wird das eine Dauerkrankschreibung und kein BV werden.


mellomania

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es war doch klar, dass du probleme bekommst wenn ihr ein kind habt, das nicht betreut werden kann wenn du wegen schwangerschaft aus er schicht raus kommst. das sind fakten, keine meinungen. du musst schauen wie du das kind betreut bekommst. das ist nicht sache des AG und auch nicht ein grund für ein BV. das ist bezahlte freistellung, WENN der AG keine möglichkeit hat dich umzusetzen. hat er aber, also hat er alles richtig gemacht. wie gesagt, wenn du das nicht möchtest, musst du kündigen. und es gibt keinen medizinischen grund für ein BV also ist die ärztin auch raus. nur weil menschen mal aggressiv sind, ist das absolut kein grund für ein BV. dann hätten verdammt viele eins. behörden, landrantsämter, mpu prüfstellen etcpp. du wirst jetzt ausfallen, weil dir die karte mit der betreuung zurückgespielt wird und du RECHTLICH HALTBARE Fakten bekommst, die dir nicht gefallen. es ist nun mal so, dass das weitere nun dein privates problem ist. wenn ihr es nicht lösen könnt, musst du die elternzeit verlängern wenn du noch welche hast. warum sollte das keine option sein? DU musst das lösen. nicht AG oder doc...


littlestarling82

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es gibt nunmal Situationen im Leben die muss man meistern. wenn das Kind nicht geplant war, ist das trotzdem nicht das Problem des Arbeitgebers, sondern euer Problem. Es gibt viele Möglichkeiten dein Kind betreuen zu lassen, na klar das kostet Geld, aber es ist eure Familie und euer Problem, das müsst ihr halt dann bezahlen. Mensch, ihr seid erwachsene Leute, man kann doch nicht immer davon ausgehn das alles unfair ist und andere eure Probleme lösen sollen. Nehmt die Sache in die Hand, such dir bei betreut.de oder beim Jugendamt Hilfe, die haben Listen von Tagesmüttern usw. und wenns dir nicht gut geht, dann evtl erstmal eine Krankschreibung. ich vermisse es in diesen Generationen, das man selbst aus seiner Situation rauskommen will und nicht nur jammert und drauf hofft, dass sich andere drum kümmern...


Chantie

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wenn du bei der Polizei arbeitest? Da könnte es dir doch egal sein, ob BV oder AU? Oder bist du Angestellte? Dann wärst du aber keine Polizeibeamtin? Außer du bist bei der Wachpolizei? Egal in welcher Konstellation müsste man wissen, das Schichtdienst bei Schwangerschaft aus Führsorgegründen ausgeschlossen wird. Würde bei dir ja gemacht, d.h. damit hättest du rechnen müssen. Du könntest auf Antrag den Schichtdienst im Innendienst fortsetzen, vielleicht hilft dir das weiter bis du eine Betreuungsmöglichkeit gefunden hast.


cube

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Unabhängig von Kommentaren zur Lebensplanung etc. ist deine Frage bereits rechtlich beantwortet worden. Eigentlich sogar schon von deinem FA und deinem AG. Der FA darf kein BV ausstellen, er kann dich höchstens krank schreiben - sofern du krank bist. Dein AG hat dich aus dem Außendienst herausgenommen und in den Innendienst versetzt, was er darf (und ggf musste, um den Anforderungen an den Mutterschutz gerecht zu werden). Der AG hat natürlich auch ein Recht darauf, das ein Vertrag auch vom AN erfüllt wird. Das dies bisher ausschließlich in der Konstellation mit den Schichten deines Partners möglich war, ist eure private Entscheidung. Der AG ist eben nicht dafür verantwortlich, das du deinem Vertrag nachkommen kannst - das ist deine Pflicht, dafür zu sorgen. Der AG muss dir kein BV ausstellen, wenn er dir einen adäquaten Ersatzplatz anbieten kann. Adäquat im Sinne des MuSchu und deines Vertrages. Ich kann verstehen, das dies für euch jetzt schwierig ist und du dir andere Antworten wünschst, aber rein rechtlich steht dir eben kein BV zu. Habt ihr denn schon mal nach einer TaMu geschaut? Es gibt auch diverse Plattformen, auf denen kurzfristig frei werdende Plätze angeboten werden. Ansonsten bleibt nur, mit deinem AG zu sprechen und ihn um Entgegenkommen zu bitten. Ob das eine Verlängerung der EZ ist oder bzgl. Arbeitszeiten etc.


anna21

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Ich hab mich nur zu Wort gemeldet Weil ich mir sicherlich nicht vorwerfen lasse Dass ich nicht arbeiten will oder dass Frauen die ein Kind haben keinen Anspruch auf bv Und gefragt hab ich weil eben letztes mal bv ohne es zu wollen Und habe eben von meiner fa keine richtige Antwort bekommen außer dürfe sie nicht mehr 🤔 Ja mit Kind ist jetzt ärgerlich aber iwo muss ich sie hinstecken und wachdienst vll eine Möglichkeit


Mitglied inaktiv

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Anna, es ist nicht so, dass du kein BV bekommst, WEIL du ein Kind hast, sondern es ist so, dass fehlende Kinderbetreuung ein Auschlußgrund ist - ohne dass du von zu Hause weg kannst, hast du überhaupt keinen Lohnfortzahlungsanspruch mehr, weder im Krankheitsfall noch wegen BV. Schaut nach einer Lösung, und übernehmt mehr Eigenverantwortung für eure Lebensplanung und dafür, die Arbeitnehmerpflichten erfüllen zu können


Colien07022004

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Liebe Anne, deine damalige Situation war eine andere, du hattest noch kein Kind. Nun hast du eines und keine Betreuung dafür, deshalb erfüllst du die rechtlichen Voraussetzungen für ein BV nicht. Egal wie es ist, die vorweisbare Betreuung ist Grundlage. Ohne erneute SS hättest du zum Dienst erscheinen müssen - auch wenn Du keine Betreuung gebraucht hättest, in der aktuellen Situation ist diese zwingend erforderlich! Selbstverständlich bist du weder faul noch sonst irgendwas, sondern bist gerade in einer bescheuerten Situation. Der FA hat recht, er darf es nicht, weil ein BV nicht aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden darf (früher viel zu oft unrechtsmäßig passiert). Der Betriebsarzt ist zuständig und im Innendienst hast du einen Mutterschutzrechtlichen Arbeitsplatz. Bleibt nur eine Krankschreibung vom Facharzt. Ansonsten musst du arbeiten oder deine EZ verlängern. Liebe Grüße und alles Gute!


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