Mitglied inaktiv
Hallo, meine Firma zahlte mir für 2005 das 13. Gehalt, allerdings für die Zeit des Mutterschutzes (14 Wochen) nur anteilig den Betrag für die Aufstockung auf den regulären Kassenbetrag von 13 Euro / Tag. Ich habe mich bereits informiert und gefunden: „Die Schwangerschaft darf nicht zu Nachteilen in der Berechnung des 13.Monatsgehaltes führen. Es muss also für die 14-wöchige Sperrfrist vor und nach der Entbindung anteilig gezahlt werden“(BAG, Az.: 10 AZR 595/97). Was bedeutet denn im juristischen Sinne das „anteilig“? Anteilig vom Jahr oder anteilig vom gezahlten Betrag der Firma während des Mutterschutzes? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, das kann man so pauschal nicht sagen. Das kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Gruß, NB
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