Julie sebastian
Hallo Frau Bader! Ich und mein Partner haben uns getrennt und wohnen in Berlin, haben das gemeinsame sorgerecht.nun hab ich vor mit mein Kind nach Brandenburg ca. 80km Entfernung weg zuziehen.habe ich überhaupt das Recht dazu?
Hallo, nur wenn er zustimmt oder Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
wenn er damit einverstanden ist, ja. wenn nicht, kannst du den wegzug erstreiten, brauchst aber gute argumente, zb wie du gedenkst, den umgang zu gestalten.
mellomania
ohne sein einverständnis nicht. wird schwer. was sagt er denn dazu?
cube
Grundsätzlich brauchst du sein Einverständnis. Allerdings sind 80 km jetzt nicht völlig aus der Welt. Du wirst ihm auf jeden Fall bzgl. des Umgangs entgegen kommen müssen. Hat er zB kein Auto und die 80 km sind dadurch für ihn eigentlich nicht ohne erheblichen Zeit-u. Kostenaufwand zu bewerkstelligen, wirst du dafür Sorge tragen müssen - auch finanziell, dass der Umgang stattfinden kann. Aber wie schon gefragt wurde: weiß er davon und wie steht er dazu? Findet regelmäßiger Umgang statt, der durch den Umzug dann erheblich erschwert würde? Hast du Gute Gründe für den Umzug wie zB ein Jobangebot? Denn im Zweifelsfall wird der Grund "da habe ich meine Familie" nicht reichen. Da wiegen die Bedürfnisse/Rechte des Kindes (und des Vaters) auf Umgang schwerer.
la-floe
hallo, DU darfst hinziehen, wo immer du hin willst. Das kann der KV nicht verhindern. Er kann lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind beantragen. Dann entscheidet das Gericht, wo das Kind zukünftig leben sollte. Schreib doch bitte noch ein paar Infos, so ist es schlecht, etwas zu raten. floe
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