Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

500km weit wegziehen bei gemeinsamen Sorgerecht aber keine Interesse vom kindsva

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 500km weit wegziehen bei gemeinsamen Sorgerecht aber keine Interesse vom kindsva

Mimarel

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Hallo Frau Bader Ich habe mit meinem ex Mann 2 gemeinsame Töchter und somit auch das gemeinsame Sorgerecht. Er interessiert sich überhaupt nicht für die 2 und hat sich in einem halben Jahr nur 2 mal blicken lassen. Meine 2 jährige weiß gar nicht wer er ist und somit besteht gar keine Bindung. Er hat zudem schon mehrmals schriftlich das Sorgerecht abgegeben und mir auch eine Vollmacht geschrieben, dass ich alles alleine entscheiden soll. Er bittet mich regelmäßig darum, das alleinige Sorgerecht einzureichen und ändert seine Meinung wie es ihm passt. Nun zu meiner Frage Ich möchte in 2 bis 3 Jahren ca 500km weit wegziehen mit den Kindern. Wie stehen da meine Chancen, da er dem nicht zustimmen wird. Aber er interessiert sich ja eh nicht und eine Bindung haben sie auch nicht. Vielen Dank für Ihr Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bauen Sie vor. Entweder versuchen Sie, vorher die alleinige elterliche Sorge durchzusetzen, indem Sie mit ihm zum Jugendamt gehen oder zu Gericht. Oder Sie versuchen, eine Vollmacht zu erhalten, wie Sie auch zum Umzug legitimiert. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du hast doch eine Vollmacht. Zudem beantrage das Alleinige Sorgerecht doch und lege diese Vollmacht bei. Dann musst Du Dir ggf. keine Gedanken mehr darum machen. Kommt es zu einem Verfahren wenn er nicht zustimmt, dann kannst Du gleich den Umgang ansprechen und regeln lassen.


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