Loreley86
Hallo Frau Bader, ich bin jetzt in der 8. ssw und habe schon seit der 5. Ssw ein Beschäftigungsverbot. Nach dem Gespräch mit meinem Arbeitgeber, wurde ich nach der Risikobeurteilung auch sofort ausgemustert. (Altersheim Küche/Service, Schicht und we Arbeit) Ich bin darauf dann zu meinem Hausarzt, weil mein Frauenarzt inzwischen Urlaub hatte und hab mir ohne Probleme ein BV geholt und beim Arbeitgeber eingereicht. Soweit war alles in Ordnung. Jetzt, wochen später, erzählt meine Arbeitskollegin, der Chef meinte er könne keinen Ersatz für mich einstellen, da mein BV vom Hausarzt und nicht vom Frauenarzt ausgestellt worden ist! Stimmt das?
Hallo, das kann auch der Huasarzt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
"der Chef meinte er könne keinen Ersatz für mich einstellen, da mein BV vom Hausarzt und nicht vom Frauenarzt ausgestellt worden ist" - diese Aussage ist ja nur von der Arbeitskollegin. Das würde ich als Gerücht verbuchen. Übrigens, wenn die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers eine Freistellung (generelles BV) erforderte, braucht kein Arzt noch ein Beschäftigungsverbot auszustellen.
Mitglied inaktiv
Warum hat der Arzt das BV überhaupt ausgestellt? Das hätte doch in Deinem Falle der AG machen müssen. Immerhin bist Du nicht krank, sondern der Arbeitsplatz das Problem. Ansonsten, was die Kollegin sagt stimmt nicht. Wie und warum auch immer sie auf diese Idee kommt.
Mitglied inaktiv
Evtl liegt das Problem eher daran, das die KK dieses BV als "vorgeschoben" ansieht und deshalb der AG das Geld nicht von denen wiederbekommt. Das was Du als "Risikobegründung" angibst ist nur in Teilen ein Problem und würde nicht automatisch immer ein BV nach sich ziehen. Evtl hat der AG dich auch deshalb zum Arzt geschickt statt seiner Pflicht nachzukommen und dieses eben selbst auszustellen. Aber viele AG sind auch eben froh eine Schwangere "los zu sein". Erst recht wenn man dann eben das Geld für diese von der KK wiederbekommt.
Behnke
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wird ein bv ausgestellt, kann sich der Ag seine Lohnzahlungen über die u2 Umlage erstatten lassen, ob er eine Vertretung einstellt ist allein seine wirtschaftliche Entscheidung.
Mitglied inaktiv
nichts genaues weiß man nicht....
Mitglied inaktiv
Aber nur wenn die Erstattungsbedingungen gegeben sind. Alles was der AG tun kann, ist einen Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse zu stellen. Die prüfen das dann, ob er die Lohnzahlungen erstattet bekommt. Wenn nicht plausibel, kann es schon Probleme geben.
Loreley86
Erst mal vielen Dank für die Antworten. :) Das Gespräch beim Arbeitgeber lief so ab, dass er mich aus meinem Bereich frei gestellt hat und mir gleichzeitig einen Wechsel als Stationshilfe angeboten hat. Was daran besser sein sollte war mir nicht ganz klar, zumal mein Chef leider keinerlei Ahnung von den Arbeiten bzw Arbeitsabläufen der Stationshilfe hat, und mir auch keine Auskunft darüber geben konnte, was meine Aufgaben wären. :/ Mir wurde es also frei gestellt, ob ich dann als Stationshilfe arbeiten will, oder vom Arzt ein Beschäftigungsverbot einreiche. Das hab ich dann abgegeben und Sache war soweit gut.. LG Loreley86
Mitglied inaktiv
Den Ersatzarbeitsplatz darfst du nicht ablehnen. Und der Arzt ist nicht dafür da, bei Unlust auf einen Ersatzarbeitsplatz ein BV auszustellen. Der Arzt darf nur dann, wenn medizinische Gründe vorliegen, ein BV ausstellen. Wenn es so lief, dann ist es nachvollziehbar, dass die Krankenkasse nun die Lohnzahlungen nicht erstatten will. Bezüglich des Ersatzarbeitsplatzes muss der dortige Verantwortliche wiederum eine Gefährdungsbeurteilung machen, es muss eine Tätigkeit sein, die den Vorgaben des MuSchG entspricht. Aber da hast du keine Entscheidungsbefugnis. Wenn du Bedenken hast, kannst du dich an mehrere Stellen wenden: den Betriebsrat, den Betriebsarzt, den dortigen Vorgesetzten, die Aufsichtsbehörde. Aber dein Hausarzt ist nicht dafür zuständig.
Loreley86
Um die Krankenkasse geht es doch gar nicht, die zahlt ganz normal und macht keinen stress. Meine Freistellung ist auch durch. Der Betriebsrat und gleichzeiteiger Küchenleiter von mir, war bei diesem Termin anwesend. Seine Worte: ich soll zum Arzt und jammern und bloß keinen Fuß mehr in diesen Laden setzen. Der Versetzungvorschlag vom Heimleiter seih völliger Blödsinn und noch viel schlimmer als mein jetziger Arbeitsplatz. Und klar ist es dem Heimleiter lieber die KK zahlt für mich anstatt der Betrieb, deshalb durfte ich es selbst entscheiden ob ich das will oder nicht, so die worte vom Heimleiter. Meine Frage war nur ob es ein Uterschied bei der personal Besetzung macht, ob mein BV vom Hausarzt anstatt vom Frauenarzt kommt? Aber ist mir jetzt auch egal, mich regt das ganze jetzt schon wieder so auf, dass ich mich jetzt grad wieder unnötig verrückt mache... Wird wohl auch Blödsinn sein..
Mitglied inaktiv
Ein Betriebsrat, der die Mitarbeiter dazu anstiftet, den Arzt um ein Gefälligkeitsattest zu ersuchen, ist milde gesagt, unqualifiziert. Gefälligkeitsatteste wider besseres Wissen auszustellen ist eine Straftat nach § 278 StGB. Strafbar ist auch das Verwenden von gefälschten Gesundheitszeugnissen. Der Umgang des Betriebs mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften ist ebenso haarsträubend. Es wäre gut, wenn die Aufsichtsbehörde einmal einen Besuch bei diesem Heim machen würde. Tut mir leid, aber auf solche Fragen kann man nicht anders antworten. Auch wenn es nicht in deinem Sinne war. Die betriebswirtschaftliche Abwägung, ob Ersatz oder nicht eingestellt werden kann, ist von außen nicht zu beurteilen, liegt allein in der Entscheidung des Arbeitgebers.
Loreley86
Warum soll das jetzt ein Gefälligkeitsattest sein, wenn der chef die Bescheinigung vom Arzt verlangt, und dieser eine ausstellt?! Und ja unser Betriebsrat hält nun mal zu seinen Mitarbeitern. Und achtet auf das Wohl der Mitarbeiter und in diesem Sinne auch der werdenden Mutter, zumal seine Frau vor Monaten einen Abgang hatte wegen eben solcher Zuständen. Eigentlich wollte ich hier nicht schreiben, um mich und meinen betrieb hier jetzt rechtfertigen zu müssen. Und mir irgendwelche Straftaten vorwerfen zu lassen... Ich hatte eine einfache Frage gestellt. Und den Senf den du jetzt hier von dir gibst hat schon lange nichts mehr mit meiner ursprünglichen Frage zu tun. Ich weiß nicht warum du so verbittert bist und auf anderen rumhacken musst, sowohl in meinem beitrag als auch in dem der anderen, musst du immer das letzte wort haben.
Mitglied inaktiv
Um mal zu erklären worum es geht. Es gibt zwei Arten von BV. Das eine BV MUSS der Arbeitgeber aussprechen. er ist gesetzlich !!! dazu verpflichtet dieses auszustellen wenn er der Schwangeren keinen geeigneten Arbeitsplatz zu Verfügung stellen kann der mit dem Mutterschutz einhergeht. Ob und in wie weit ein AG einen Platz hat oder nicht, kann nur er entscheiden. der Arzt aber eben NICHT. Wie auch, weil der Arzt ja nicht wissen kann ob der AG nicht doch etwas hat. Wenn der AG nicht weiß ob ein Arbeitsplatz geeignet ist, dann muss er sich mit dem Gewerbeamt/Ordnungsamt in Verbindung setzen und die prüfen dann notfalls vor Ort ob der Arbeitsplatz mit dem Mutterschutzgesetzt klappt. Macht er das nicht, dann kann auch die Schwangere dort nachfragen und es prüfen lassen. DAS !!!! ist der Weg den Dein AG eigentlich hätte gehen müssen. Dazu ist er eben gesetzlich verpflichtet. Das andere BV ist das was der Arzt ausstellt. Dieser darf es aber nur ausstellen wenn Gesundheit oder gar Leben der Schwangeren oder die des Kindes aufgrund GESUNDHEITLICHER Probleme gefährdet sind. Dieses BV ist unabhängig davon was die Schwangere beruflich macht und entsprechend hat der Arzt auch die Kompetenz das auszustellen. Die KK wird anhand des Diagnoseschlüssels und auch dem was ihnen sonst an Daten zugesendet wird, wohl recht schnell sehen ob entsprechende gesundheitliche Probleme vorliegen. Das bleibt also nicht unentdeckt. Würde ich jedenfalls sehr stark von ausgehen, weil es für jeden Piep einen andren Diagnsoeschlüssel gibt. Und mindestens das wird denen auch zugestellt. Wenn der Arzt also korrekt das ausgefüllt hat, war sein BV nicht zulässig. Weil dein Problem ist ja die Arbeit. Hat er das falsch ausgefüllt, weil man dich zB dazu aufgefordert hat den Arzt anzulügen - und zu nichts anderem hat der Betriebsrat dir eben geraten (vorzujammern ist genau das!), dann geht die KK natürlich davon aus, alles korrekt. Und zahlt dann auch. Nur, die können durchaus hingehen und das ganze BV auch noch anzweifeln. Und dann wirst DU auch ein Problem haben im schlechtesten Fall. Schon alleine wegen der Lauferei. Dein Arzt aber auch wenn er dir ein Gefälligkeits-BV ausgestellt hat. Das Problem ist das in letzter Zeit immer mehr BV angezweifelt werden. Eben weil die oft mißbräuchlich genutzt werden oder eben von der falschen Stelle ausgestellt werden. Du siehst also, es ist absolut nicht böse gemeint wenn man dich darauf hinweißt, das es so, wie es bei dir gelaufen ist, eben nicht korrekt ist. Ist nicht gegen Dich, sondern in deinem Fall wirklich gegen den AG. Wäre dein Arzt konsequent gewesen, hätte er Dir keines ausstellen dürfen. Und dann wärst Du immer noch die Gelackmeierte weil dein AG nicht korrekt handelt. Sollte die KK eben inzwischen erfahren haben, das das BV nicht richtig ist, kann es eben durchaus sein das dein AG keinen Lohnersatz bekommt. Hätte er ein korrektes ausgestellt, würde er auch entsprechend den Lohnersatz bekommen. es kann aber auch sein, das es einfach nur weiterhin ein solch mieser Chef ist, das er den Kollegen erzählt, er würde für dich kein Geld bekommen und könnte deshalb keinen Ersatz einstellen. Wäre nicht der erste Chef den ich erlebe der es so macht. Was das bei den Kollegen hinterläßt kannst Du dir vorstellen, die werden wohl eher nicht so gut auf dich zu sprechen sein wenn du irgendwann vor hast dort wieder zu arbeiten. den für die sieht es aus als wenn du einen auf "krank machst" - auf deren Kosten. Im schlechtesten Fall. Und nach außen wirkt es ja wirklich so wenn Du sagst, dein Arzt hat dir das BV gegeben....
Mitglied inaktiv
Wenn die Frau des Betriebsrats einen Abgang hatte, heißt das nicht dass DU deswegen ein BV brauchst. Entweder du hast gesundheitliche Probleme, dann ist das Attest rechtens, oder du hast keine, dann war es wohl ein Gefälligkeitsattest. Wenn du jedoch aus medizinischen Gründen ein BV brauchtest, dann hätte es die Wahl zwischen einem Ersatzarbeitsplatz und dem BV nicht geben dürfen. Der BR hatte dich angestiftet "dem Arzt etwas vorzujammern". Daraus kann man seine Schlüsse ziehen. Ich wäre an deiner Stelle mit so was nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Das wirft ein sehr schlechtes Licht auf alle Beteiligten.
chrissicat
Um noch einmal zusammenfassend den Kern deiner Frage zu beantworten: Ob das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, vom Hausarzt oder vom Frauenarzt ausgestellt wurde, spielt für die Einstellung einer Vertretung keine Rolle. Wenn es darum geht, jemanden sachgrundbefristet gem. § 14 Abs. 1 TzBfG einzustellen (hier zur Vertretung), muss lediglich der Sachgrund, dass du fehlst, vorliegen. Im Grunde genommen würde auch eine Krankmeldung genügen, wäre aber für den Arbeitgeber schwerer planbar und sieht vor allem für dich finanziell anders aus. Die Entgelterstattungen, die dein Arbeitgeber erhält oder erhalten möchte, stehen wieder auf einem anderen Blatt. Aber auch hier ist zu sagen, dass die Krankenkasse generell natürlich jedes Beschäftigungsverbot überprüfen könnte und Zweifel haben könnte, egal wer dieses erstellt hat. Die Aussage ansich, dass der Arbeitgeber keinen Ersatz einstellen kann, weil das Beschäftigungsverbot vom Hausarzt ausgestellt wurde, ist Blödsinn. (unabhängig davon wer in diesem Fall wofür zuständig gewesen wäre)
Nici
Hallo, die Frage ist ja, ob ein allgemeines oder ein besonderes Beschäftigungsverbot vorliegt. Das Besondere kann auch der Hausarzt ausstellen. Liebe Grüße NB
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