Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, habe die Frage nochmal kopiert. Ja, ich bin bis Sommer 2002 im EU, statt 2001. Aber wie ist das wenn man im EU Teilzeit arbeitete und dann arbeitslos ist? Gibt es dann Arbeitslosengeld? Und wenn ja, wieviel? Jeannine Ich bin bis Ende August 2001 in Elternzeit und kann bei meiner Firma ab März in 20 Stunden Teilzeit arbeiten. Weil es da aber gerade alles andere als schön ist, denke ich über eine Selbständigkeit nach und will kündigen. Welche Arbeitslosengeld-Ansprüche bestehen da eigentlich nach der dreimonatigen Sperre? Kriege ich drei Monate nach meiner Kündigung dann AL-Geld, weil ich ja Teilzeit arbeitete und dem Arbeitsmarkt Teilzeit-Mäßig zur Verfügung stehe? Oder gibt es erst Kohle, wenn die Elternzeit zu Ende ist oder gar drei Monate nach Beendigung der Elternzeit - sprich ab dezember 2002? Wie wird das Arbeitslosengeld bei Elternzeitmütter letztendlich berechnet? Welche Voraussetzungen muß man bringen, um Überbrückungsgeld für die Existenzgründung zu bekommen? Würde ich das schneller kriegen als Arbeitslosengeld? Gibt es da besondere Regelungen für Frauen in Elternzeit? Fragen über Fragen... Kann mir jemand weiterhelfen? Jeannine
Liebe Jeannine, Sie erhalten Arbeitslosengeld in Höhe der zeit, in der Sie tatsächlich arbeiten können. Die Höhe berechnet sich nach Ihrem letzten Verdienst. WEnn Ihr Kind nach dem 01.01.01 geboren ist, können Sie EG und Arbeitslosengeld parallel erhalten. Wenn Sie sich selbständig machen woööen, aollten Sie sich darüber informieren, ob es nicht sinnvoller ist Existensgründungsgelder zu beziehen. Gruß, NB
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