Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was zahlt der AG im Mutterschutz?

Frage: Was zahlt der AG im Mutterschutz?

Janine1991

Beitrag melden

Hab eine Frage die mich seit heute beschäftigt. Im Internet las ich, dass man sowohl der KK als auch dem AG eine Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins zur Berechnung des Geldes zukommen lassen muss. Die KK hat definitiv von mir eine Bescheinigung bekommen, der AG nicht. Laut Recherche im Internet fand ich heraus, dass der AG die Differenz zu dem Geld der KK zahlen muss, um auf den Nettogehalt zu kommen. Ich bekam heute das Geld vom AG und mir viel auf das die Hälfte fehlt?! Liege ich damit richtig und wenn ja, kann ich auf den Rest vom AG bestehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die KK zahlt 13 €/ Tag und der Ag die Differenz zum nornmalen Durchschnittslohn. Vllt. kann die KK mit Ihnen abklären, warum der AG weniger gezahlt hat Liebe Grüße NB


Janine1991

Beitrag melden

Mir fiel gerade ein, dass der AG doch eine Bescheinigung hat. Die gab ich ihm direkt nachdem ich selbst über die Schwangerschaft erfuhr.


Janine1991

Beitrag melden

Ich habe gerade mit der KK gesprochen. Die konnten mir nicht weiterhelfen. Sie sagten ich müsse mich dann an den AG wenden. Zudem wurde mir gesagt, dass nach der Geburt des Kindes nochmals die Zeit für das Mutterschutzgeld von der KK errechnet wird und der AG ein Formular erhält und er dadurch verpflichtet ist den Rest noch zu zahlen. Das was mir jetzt noch fehlt (was nach meiner Rechnung ca. 500 € für den Monat März wären) ist schon einiges. Sollte ich das jetzt klären oder warten bis das Baby da ist und er dann alles zählt?


allmountain

Beitrag melden

Also ich hab die Bescheinigung vom FA erst eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes bekommen! Einmal für den Arbeitgeber und einmal für die kk, glaub ich. Kann es sein, das dein AG dir noch anteiligen lohn ausbezahlt hat (zB für halben Monat Arbeit vor MS)? Und der MS Lohn noch kommt?


Janine1991

Beitrag melden

Seit Anfang November 2014 war ich AU. Vom 1.-4.01.2015 gab es keine AU (Feiertage)und ab 05.01. wurde ich wieder AU geschrieben. 6 Wochen muss der AG volles Gehalt zahlen, d.h. er hat mir für Januar und Februar noch volles Gehalt gezahlt. Seit 2.03.2015 bin ich in Mutterschutz und es gibt kein Krankengeld mehr. Seit dem teilen sich KK und AG nun rein. Kann mir das alles nicht erklären.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?

Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet.  1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...

Hallo Frau Bader,  Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt.  Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...