Me89
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit Zuhause und bin nun wieder schwanger. Ende meiner 2 jährigen Elternzeit wäre der 31.10.17, errechneter Geburtstermin ist der 20.12.17. Somit liegen zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Beginn des Mutterschutzes eine Woche. Da ich noch nicht mal auf meine alte stelle zurück käme ist es absolut sinnlos arbeiten zu gehen. Jetzt weiß ich nicht was ich mit dieser Woche machen soll auch hinsichtlich des Mutterschaftsgeld. Habe ich da Anspruch drauf? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Gruß Me89
Hallo, hier wäre es die sinnvollste Möglichkeit, die Elternzeit um eine Woche zu verlängern. Ansonsten können Sie bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen oder eben arbeiten gehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du stehst dem AG entweder zur Verfügung ( was er Dich dann arbeiten lässt muss er schauen ) , er stellt Dich bezahlt frei oder Du nimmst die Woche Urlaub. Mutterschutzgeld gibt es dann wie bei Kind 1 auch und dann nimmst Du Elternzeit für das zweite Kind.
Mitglied inaktiv
Du musst diese eine Woche arbeiten gehen - ob du dort eine Tätigkeit zugewiesen bekommst oder nicht ist unerheblich - oder du musst wenn du noch alten Urlaub hast, alten Urlaub verbrauchen. "Da ich noch nicht mal auf meine alte stelle zurück käme ist es absolut sinnlos arbeiten zu gehen." Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben und sorgst dafür, dass du deinen Teil des Vertrags für die eine Woche einlöst - ob sinnlos oder nicht ist hier gar nicht die Frage. Vielleicht hast du ja eher ein Problem mit der Kinderbetreuung zu Hause? Dann organisiere diese bitte irgendwie, aber geh auf jeden Fall zur Arbeit, pünktlich und zuverlässig.
luvi
Hallo, Du könntest auch noch deine Elternzeit um eine Woche verlängern. Evtl. kannst du auch noch alten Urlaub verbrauchen oder den vom Mutterschutz des zweiten Kindes. Red doch Mal mit deinem Arbeitgeber. LG luvi
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