Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was sind nicht selbst zu vertretende gründe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was sind nicht selbst zu vertretende gründe?

Bine.30

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Hallo, ich plane ungefähr für nächsten sommer schwanger zu werden. Da es schwierig ist, in meiner schule zu bleiben, würde ich mich gerne weiterqualifizieren. Die qualifizierung dauert ein jahr ab diesem august, danach käme noch irgendwann eine prüfung. Während der qualifizierung gibt es zwei stunden arbeitsermäßigung. Ich würde die qualifizierung gerne anfangen und dann einfach schauen, wann ich schwanger werde. Je nachdem mache ich die qualifizierung fertig, beende sie in elternzeit oder mache im nächsten durchgang wieder mit, wenn ich wieder zurück bin. Dummerweise gibt es aber "strafmaßnahmen" wenn man aus selbst zu vertretenden gründen nicht an der prüfung oder der ganzen weiterbildung teilnimmt. Z.b. Müssen dann 2 jahre die stunden nachgearbeitet werden und die prüfungsgebühr von 300 € verfällt. Aber was heißt das? Wenn ich ungeplant schwanger würde, wäre das dann ein solcher fall? Würde eigentlich gerne teilnehmen, mag aber nicht mehr ewig warten um mit der planung anzufangen, da es bei der letzten ss eine weile gedauert hat, bis es klappte. Danke für eure tipps.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde es nicht als einen solchen Grund sehen -a ber es wird beim AG einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du planst für nächsten Sommer schwanger zu werden und möchtest keine Strafmaßnahmen weil du ja ungeplant schwanger geworden bist. - Das ist doch gelogen, oder? Am besten du besprichst deine Pläne mit den zuständigen Personen (Schulleitung, Prüfungskommision oder was auch immer das ist).


Mitglied inaktiv

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Ich würde sagen eine schwangerschaft sind selbst herbei geführte Umstände wie zb auch ein Umzug. Nicht selbst herbei geführt wäre zb eine Krankheit. Aber das ist nur meine laienhafte Meinung. Grundsätzlich ist es aber nicht in Ordnung wissentlich den Arbeitgeber so hinters Licht zu führen, ihn zu einer Weiterbildung zu überreden die ihn viel Geld kostet und nicht genau zu wissen ob du diese überhaupt zu Ende bringst oder sie unter deinem arbeitgeber nutzen kannst. Jeckyll


Bine.30

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Also ich werde bestimmt nicht auf oberster ebene anrufen und verkünden, dass ich ab herbst die pille absetzen möchte. Weiß ich denn ob und wann es dann letztlich klappt. Ich denke, dass mir auch eine dreiviertel absolvierte weiterbildung als qualifikation angerechnet würde. Und da es ja wahrscheinlich eine weile dauert, ist es ja gut möglich, dass ich die fortbildung zu 90% oder auch komplett abschließe. Ich könnte mir auch vorstellen, die prüfung in elternzeit zu absolvieren. Oder eben beim nächsten durchgang nach der elternzeit wieder einzusteigen.


Mitglied inaktiv

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Es kann dir hier niemand bestätigen, dass eine lange voraus geplante Schwangerschaft in unaufrichtiger Absicht als ungeplant deklariert werden kann, und das dann als nicht zu vertretender Grund laufen soll. Wie du es machst, sei dir überlassen; die Folgen trägst du mit dem Kind aus. Der einfachste und sichereste Weg wäre eine offizielle Anfrage, aber niemand zwingt dich dazu.


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