jan2
Hallo, man ließt oft, dass der AG die EZ nur unter Vorbringung "dringender betrieblicher Gründe" ablehnen kann (es geht um das 3. Jahr EZ). Was sind/ können "dringende betriebliche Gründe" sein? In einem Fall war die Stelle mehrere Jahre unbesetzt und entsprechend ist viel Arbeit liegen geblieben. Nach etwa 1 Jahr Arbeitszeit begann die EZ (etwas weniger als 2 Jahre). Jetzt sagt der AG die liegen gebliebene Arbeit führt zur Ablehnung der Verlängerung des EZ und zur Ablehnung des 3. Jahr EZ. Geht das, oder müsste der AG nicht eine andere Arbeitskraft als Vertretung einstellen (die ist aufgrund der Qualifikation und Bezahlung sicher schwer zu finden, deswegen war die Stelle wohl auch mehrere Jahre unbesetzt.) Zur Info, in dem 1 Jahr habe ich nicht spezielles Wissen/Fähigkeiten/Abläufe o.Ä. angeeignet, die mich persönlich unersetzbar machen würden für meine Firma. Vielen Dank!
Hallo, wenn man weniger als 2 Jahre beantragt, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Ein wichtiger betrieblicher Grund wäre gegeben, wenn die Arbeit, die ja schon länger liegt, aus irgendwelchen Gründen jetzt und von Ihnen weggeschafft werden muss. Liebe Grüße NB
cube
Hi! Du hast nicht komplett 2 Jahre EZ eingereicht, richtig? Dann muss der AG der Verlängerung - auch für das 3. Jahr - zustimmen. Hättest du 2 Jahre komplett eingereicht, müsste er dem 3. automatisch zustimmen. Er kann jetzt tatsächlich ablehnen, muss aber auf Nachfrage die betrieblichen/organisatorischen Gründe darlegen. Als Begründung jedoch anzugeben, dass man Arbeit extra liegen lassen hätte und du deswegen keine Verlängerung bekommst, halte ich jedoch nicht für nicht wirklich durchsetzbar :-) Zumal sie ja offenbar nicht so wichtig war, dass man jemanden in deiner fast 2-jährigen EZ als Vertretung hätte einstellen müssen.
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