thip
Guten Morgen, Ich bin mir nicht sicher ob die Frage schon gestellt wurde. Dennoch würde ich gern die Frage nochmal los werden. Ich bin aktuell im 5 Monat schwanger, meine Ausbildung endet Mitte Juli. Nun ist meine Frage was mir überhaupt finanziell zusteht?. Werde am 01.06 meiner Chefin mitteilen das ich schwanger bin. Ich hatte auch schon eine mündliche Zusage von ihr bekommen das ich nach der Ausbildung übernommen werde, nur da wusste ich leider noch nicht das ich schwanger bin geschweige denn das ich schon so weit bin. Und mein neuer Vertsg würde ich erst mit bestehen der mündlichen (Mitte Juli) bekommen. Bis dahin lässt es sich leider nicht verbergen das ich schwanger bin... Jetzt bin ich so hin und her gerissen was ich machen soll. Wenn es um das finanzielle geht müsste ich wohl bis Juli warten. Und Gesundheit ist das halt total Käse, denn ich arbeite bei McDonalds und muss während meiner Schicht diversen schwere Kosten schleppen und stehe 8 Stunden am Stück. Ich hoffe Sie können mir da weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, so lange wie möglich den Mund halten und auf einen Vertrag drängen! Ansonsten bei der Agentur f Arbeit melden. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Auch die mündliche Zusage gilt - Du hast nur das "Problem", daß Du sie im Zweifel nicht nachweisen kannst. Und noch ein "Problem": Wenn Du nicht übernommen wirst, mußt Du Dich frühzeitig bei der Arbeitsagentur melden - eigentlich jetzt schon. Aber vielleicht kannst Du Dir so einen Vorteil verschaffen: Sag Deiner Chefin, daß Du Dich ja bei der Arbeitsagentur melden mußt, solange Du keinen schriftlichen Vertrag hast. Aber wenn sie Dir schriftlich gibt, daß sie Dich übernimmt, wenn Du die Prüfung bestehst, dann sparst Du Dir den Gang. Wenn Du Glück hast, geht sie darauf ein *gg*. Ansonsten steht Dir nach Ende der Ausbildung selbstverständlich Arbeitslosengeld zu. Aber dafür mußt Du Dich wirklich schnell dort melden. Dort kannst Du auch mit offenen Karten spielen und Dich erkundigen, wie Du am besten weiter vorgehst.
ALF0709
Die müssen sich erst mit der Bestehen der mündlichen Prüfung beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Strudelteigteilchen
Die Arbeitsagentur EMPFIEHLT, sich frühzeitig zu melden, wenn die Übernahme ausgeschlossen oder unsicher ist. Es stimmt, daß die 3-Monats-Frist für Auszubildende nicht gilt, aber die frühzeitige Meldung ist alleine deswegen schon notwendig (oder - eben - EMPFEHLENSWERT), weil es sonst eine Lücke bei der Vergütung gibt, die nicht jeder überbrücken kann.
ALF0709
Wenn sie sich mit Bestehen der Abschlussprüfung arbeitslos meldet, bekommt sie natlos ALG I. Also welche Lücke?
Strudelteigteilchen
Aber das bekommt sie doch nicht am gleichen Tag ausbezahlt. Hier hat man schon mal sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit, bis man das Geld dann auf dem Konto hat. Wenn man diese Zeit als Ex-Azubi locker finanziell überbrücken kann - herzlichen Glückwunsch. Kann aber nicht jeder.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich befinde mich am Ende der theoretischen Ausbildung zur Psychotherapeutin und befinde mich im 5. Monat schwanger (ET ist für den 8.3. gelegt). Mein Institut würde gerne von mir erfahren, inwieweit ich im letzten Semester ( Februar - Juni 23) an den Theorieeinheiten teilnehmen werde. Wenn es nach mir ginge, so würde ich mich ge ...
Hallo Frau Bader, Ich bin 23 Jahre alt, bin seit Februar 2022 psychisch bedingt krankgeschrieben und bin ungeplanter Weise schwanger geworden… Mir wurde jetzt angeboten die Ausbildung zu unterbrechen damit ich weiterhin zuhause bleiben kann während der komplizierten Situation. Nun ist jetzt meine Frage ob ich falls ich nach der Elternzeit mei ...
Hey, ich bin aktuell in der PIA zur Erzieherin. Da mein Arbeitgeber und meine Schule sich nicht gut auskennen, wie man mit der Schwangerschaft in der Ausbildung umgeht muss ich Kontakt zu beiden Seiten aufnehmen und offene Fragen irgendwie klären. Meine Schule möchte mich gerne über den gesamten Zeitpunkt bis ich wieder die Ausbildung antreten ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit ...
Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn mein ET der 17.09.2023 ist, ich bisher AlG 1 erhalte aber ab dem 01.09.2023 mein Ausbildungsvertrag startet? Wie wird das Mutterschaftsgeld dann berechnet und steht mir evtl. auch Arbeitgeberzuschuss zu? Danke schon mal im Voraus. MfG Laura
Guten Tag Frau Bader, ich bin schwanger und werde nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Allerdings schreibe ich während der Elternzeit im November 2023 meine Abschlussprüfung und bin ab diesem Tag offiziell fertig mit meiner Ausbildung (sofern ich Diese bestehe.) Jetzt bin ich verunsichert wie ich den Elterngeldantrag ausfüllen soll und o ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Hallo , ich bin grade sehr verzweifelt. Meine Tochter hat sich leider das Bein gebrochen und ich bin jetzt schon 2 Wochen Zuhause. Ich möchte aber gerne noch 1 Woche zuhause bleiben. Ich habe aber Angst das mein Chef mich kündigen könnte... Ebenfalls habe ich heute Erfahren das ich Schwanger bin. Ich freue mich zwar aber der Gedanke zu mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner