Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert nach dem Elterngeld?

Frage: Was passiert nach dem Elterngeld?

Julia18o7

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Hallo! Ich habe da mal eine Frage. Und zwar ist mein kleiner jetzt 6 Monate alt und geht mit 1,5 Jahren zur Tagesmutter. Elterngeld bekomme ich für ein Jahr. (Also Jetzt noch 6 Monate) Mein Arbeitsvertrag ist zwei Monate nach der Geburt ausgelaufen und nicht verlängert worden. Jetzt meine Frage: was kann ich, bzw. kann ich überhaupt etwas beantragen, damit wir nach dem Elterngeld noch Geld bekommen? Das Gehalt von meinem Mann reicht, damit wir alle Rechnungen bezahlen können, danach haben wir aber nichts mehr für Lebensmittel etc. Ich würde ja arbeiten gehen, nur habe ich extreme, tägliche Magen Darm Probleme und täglichen Durchfall, was mich nicht lange aus dem Haus und somit nicht arbeiten lässt. Haben wir überhaupt eine Chance irgendwelche Gelder zu bekommen? Herzlichste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn dies der Fall ist, können Sie, wahrscheinlich teilzeitmäßig, Arbeitslosengeld 1beziehen. Ansonsten bleibt nur ergänzendes Hartz IV. Liebe Grüße NB


schulup

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Hallo, nach dem Elterngeld könnte noch ein Anspruch auf ALGI bestehen, dazu müssten sie in den letzten zwei Jahren vor der Elternzeit min. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen, sich also Arbeitslos melden (beim ALGI kann man Beschäftigungen aber auch ablehnen oder sich Krank schreiben lassen) Sie können bei der AfA einen Beratungstermin vereinbaren dann wird dort geprüft ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Wenn kein Anspruch besteht oder nur ein sehr geringer können sie ggf. ALGII bzw. aufstockendes ALGII beantragen. Das kommt aber auf die Umstände im Einzelfall an (Vermögen, Einkommen des Partners, Wohnungsgröße etc.). Hier müssten sie zumutzbare Arbeiten dann annehmen, sofern es solche gibt, wobei ihre Krankheiten und die Kinderziehung bei der Zumutbarkeit berücksichtigt werden müssten.


Mitglied inaktiv

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Keine Kinderbetreuung kein ALG I... könnte der Vater oder die Großeltern theoretisch beständig betreuen, dann ja... jedoch wird man dann auch gebeten sich zu bewerben und ein Jobangebot anzunehmen. Bg


Felica

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Wenn du nicht arbeitsfähig bist musst du schauen das du da entweder entsprechend Rente beantragst oder die zeit nutzt um Ursachenforschung zu betreiben damit du dann eben wieder dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen kannst. Notfalls muss dein mann eben deinen Verdienstverlust wieder rein bringen, zB mit einem neuen Job der besser bezahlt wird oder einem Zweitjob. Du kannst auch schauen ob du eine Homearbeit findest. ALG1 gibt es nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also wenn auch Kinderbetreuung vorhanden und du arbeitsfähig bist. ALG2 fraglich, da müsste eben geschaut werden was ihr an ersparten habt und was dann übrig bleibt vom Gehalt. Bliebe noch zu prüfen ob ihr Anspruch auf Kindergeldzuschlag habt oder Wohngeld.


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