Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert nach dem Elterngeld?

Frage: Was passiert nach dem Elterngeld?

Julia18o7

Beitrag melden

Hallo! Ich habe da mal eine Frage. Und zwar ist mein kleiner jetzt 6 Monate alt und geht mit 1,5 Jahren zur Tagesmutter. Elterngeld bekomme ich für ein Jahr. (Also Jetzt noch 6 Monate) Mein Arbeitsvertrag ist zwei Monate nach der Geburt ausgelaufen und nicht verlängert worden. Jetzt meine Frage: was kann ich, bzw. kann ich überhaupt etwas beantragen, damit wir nach dem Elterngeld noch Geld bekommen? Das Gehalt von meinem Mann reicht, damit wir alle Rechnungen bezahlen können, danach haben wir aber nichts mehr für Lebensmittel etc. Ich würde ja arbeiten gehen, nur habe ich extreme, tägliche Magen Darm Probleme und täglichen Durchfall, was mich nicht lange aus dem Haus und somit nicht arbeiten lässt. Haben wir überhaupt eine Chance irgendwelche Gelder zu bekommen? Herzlichste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Frage ist, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn dies der Fall ist, können Sie, wahrscheinlich teilzeitmäßig, Arbeitslosengeld 1beziehen. Ansonsten bleibt nur ergänzendes Hartz IV. Liebe Grüße NB


schulup

Beitrag melden

Hallo, nach dem Elterngeld könnte noch ein Anspruch auf ALGI bestehen, dazu müssten sie in den letzten zwei Jahren vor der Elternzeit min. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen, sich also Arbeitslos melden (beim ALGI kann man Beschäftigungen aber auch ablehnen oder sich Krank schreiben lassen) Sie können bei der AfA einen Beratungstermin vereinbaren dann wird dort geprüft ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Wenn kein Anspruch besteht oder nur ein sehr geringer können sie ggf. ALGII bzw. aufstockendes ALGII beantragen. Das kommt aber auf die Umstände im Einzelfall an (Vermögen, Einkommen des Partners, Wohnungsgröße etc.). Hier müssten sie zumutzbare Arbeiten dann annehmen, sofern es solche gibt, wobei ihre Krankheiten und die Kinderziehung bei der Zumutbarkeit berücksichtigt werden müssten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Keine Kinderbetreuung kein ALG I... könnte der Vater oder die Großeltern theoretisch beständig betreuen, dann ja... jedoch wird man dann auch gebeten sich zu bewerben und ein Jobangebot anzunehmen. Bg


Felica

Beitrag melden

Wenn du nicht arbeitsfähig bist musst du schauen das du da entweder entsprechend Rente beantragst oder die zeit nutzt um Ursachenforschung zu betreiben damit du dann eben wieder dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen kannst. Notfalls muss dein mann eben deinen Verdienstverlust wieder rein bringen, zB mit einem neuen Job der besser bezahlt wird oder einem Zweitjob. Du kannst auch schauen ob du eine Homearbeit findest. ALG1 gibt es nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also wenn auch Kinderbetreuung vorhanden und du arbeitsfähig bist. ALG2 fraglich, da müsste eben geschaut werden was ihr an ersparten habt und was dann übrig bleibt vom Gehalt. Bliebe noch zu prüfen ob ihr Anspruch auf Kindergeldzuschlag habt oder Wohngeld.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...