PatiMati
Hallo, also ich bin eigentlich noch bis Juni 2020 in EZ (bekomme kein Elterngeld mehr), allerdings möchte ich vorzeitig kündigen, denn ich möchte aus unterschiedlichen Gründen nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber und bin schon auf der Suche nach einem Neuen. Mein Kind wäre auch bei Familie untergebracht ab September. Ich frage mich aber was passiert mit der restlichen EZ wenn ich jetzt kündige? Viele Grüße
Hallo, SIe können bis zu 24 Monate bis zum 8. Geburtstag aufheben. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2 Kind hat Trisomie 21 und ist offt Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(4Jahre) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind ( fast 2 Jahr ...
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Guten Tag mein Sohn ist nun zweieinhalb Jahre alt und ich bin in der 24. Woche schwanger Punkt nun habe ich die Elternzeit unterbrochen damit ich den Mutterschutz bekomme . Meine Frage ist ist nun es bleiben 4 Monate übrig von meinem Sohn die ich noch nicht an Elternzeit genommen habe. kann ich die noch hinterher nach der neuen Elternzeit nehmen? W ...
Hallo nochmal, Ich habe beim jetzigen AG drei Jahre EZ- nach einem Jahr ET mit Teilzeit Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den AG wechseln würde. Verfällt meine Elternzeit oder habe ich auch bei dem neuen AG Anspruch auf Elternzeit (mit Teilzeit). Also ich würde dann bei meinem jetzigen AG nächstes Jahr kündigen. Lg
- Ich hab Elternzeit beendet und muterschuz genomen fur zweite Kind danach hab ich weiter Eltenzeit fur zweiten neugeboren Kind genomen. Kann ich nach ende den Elternzeit von zweiten Kind dan das rest Eltenzeit(das ich beendet habe) von ersten Kind weiter beantragen Erste Kind ist 16.10.2015geboren Zweite Kind ist 15.12.2017 geboren
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
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