Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rest Elternzeit

Frage: Rest Elternzeit

Tigerchen2418

Beitrag melden

Guten Tag mein Sohn ist nun zweieinhalb Jahre alt und ich bin in der 24. Woche schwanger Punkt nun habe ich die Elternzeit unterbrochen damit ich den Mutterschutz bekomme . Meine Frage ist ist nun es bleiben 4 Monate übrig von meinem Sohn die ich noch nicht an Elternzeit genommen habe. kann ich die noch hinterher nach der neuen Elternzeit nehmen? Wenn ja wie beantrage ich das? Danke mit freundlichen Grüßen Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie meinen, Sie unterbrechen zu Beginn des Mutterschutzes? Ja, die Restzeit können Sie auch ohne Zustimmungd es AG hintendran hängen Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, Hast du jetzt schon die Elternzeit unterbrochen? Oder hast du dich verschrieben? Um Mutterschutzleistungen zu bekommen, reicht es, wenn du die Elternzeit auf den Tag vor Mutterschutzbeginn beendet. Die EZ dines ersten Kindes kannst du nach der EZ deines 2. Kindes nehmen. Du musst es dem AG nur mit der entsprechenden Frist vorher mitteilen. LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur richtigen Beantragung der Elternzeit. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für Kind 1, (geb. 15.06.2014) Entbindungstermin für mein 2. Kind ist der 25.11.2015, daher habe ich nun zum Mutterschutzbeginn des 2. Kindes meine die EZ von Kind 1 beendet. Für Kind 1 waren 2 Jahre beantragt. Da e ...

Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2 Kind hat Trisomie 21 und ist offt Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(4Jahre) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind ( fast 2 Jahr ...

Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2. Kind hat Trisomie 21 und ist oft Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(geb.2013) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind (geb. 2015) ...

Hallo nochmal, Ich habe beim jetzigen AG drei Jahre EZ- nach einem Jahr ET mit Teilzeit Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den AG wechseln würde. Verfällt meine Elternzeit oder habe ich auch bei dem neuen AG Anspruch auf Elternzeit (mit Teilzeit). Also ich würde dann bei meinem jetzigen AG nächstes Jahr kündigen. Lg

- Ich hab Elternzeit beendet und muterschuz genomen fur zweite Kind danach hab ich weiter Eltenzeit fur zweiten neugeboren Kind genomen. Kann ich nach ende den Elternzeit von zweiten Kind dan das rest Eltenzeit(das ich beendet habe) von ersten Kind weiter beantragen Erste Kind ist 16.10.2015geboren Zweite Kind ist 15.12.2017 geboren

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...