Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rest Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rest Elternzeit

Tigerchen2418

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Guten Tag mein Sohn ist nun zweieinhalb Jahre alt und ich bin in der 24. Woche schwanger Punkt nun habe ich die Elternzeit unterbrochen damit ich den Mutterschutz bekomme . Meine Frage ist ist nun es bleiben 4 Monate übrig von meinem Sohn die ich noch nicht an Elternzeit genommen habe. kann ich die noch hinterher nach der neuen Elternzeit nehmen? Wenn ja wie beantrage ich das? Danke mit freundlichen Grüßen Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen, Sie unterbrechen zu Beginn des Mutterschutzes? Ja, die Restzeit können Sie auch ohne Zustimmungd es AG hintendran hängen Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Hast du jetzt schon die Elternzeit unterbrochen? Oder hast du dich verschrieben? Um Mutterschutzleistungen zu bekommen, reicht es, wenn du die Elternzeit auf den Tag vor Mutterschutzbeginn beendet. Die EZ dines ersten Kindes kannst du nach der EZ deines 2. Kindes nehmen. Du musst es dem AG nur mit der entsprechenden Frist vorher mitteilen. LG luvi


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