Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel rest Elternzeit kann ich noch nehmen

Frage: Wieviel rest Elternzeit kann ich noch nehmen

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Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2 Kind hat Trisomie 21 und ist offt Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(4Jahre) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind ( fast 2 Jahre) 1,5 Jahre genommen. Kann ich nun noch 3,5 Jahre nehmen oder wie wäre mein Anspruch?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu u teilen Sie mit, wann beide Kinder geboren sind. Die gesetzliche Situation hierzu hat sich nämlich geändert. Liebe Grüße NB


mellomania

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schwierig. rechtlich stehen dir drei jahre pro kind in den ersten drei lebensjahren zu. wenn du beim ersten kind nur 1 jahr hattest, kannst du, laut alter regel 12 monate mit über das 3 lebensjahr mit hinausnehmen WENN ES DER AG GENEHMIGT HAT. beim zweiten kind wären noch 1.5 jahre übrig, da man nach neuer regel 24 monate mit rüber nehmen kann. aber auch hier nur, wenn du es vorher hast ansparen lassen schriftlich. ansonsten ist alles weg. auch wenn du seit der elternzeit von kind 1 einen andren arbeitgeber hast, muss der neue keinesfalls das angesparte zugestehen. und kind ist über 3. wenn der ag bei kind 2 noch der gleiche ist und du hier hast gehemigen lassen, dass du den rest aufhebst, kannst du die restlichen 1.5 jahre noch nehmen. hast du da was schriftlich gemacht?


Nutzer

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Beim 2 Kind war ich schon Arbeitslos, den war es eigentlich egal wie lang ich EZ nehme. Hoffe ja das sie es jetzt mitmachen da ich dann aus der Statistik fallen würde. Will in der Elternzeit auch umziehen zu meinen Eltern, da die mich dann unterstützen könnten, damit ich dann eben wieder arbeiten gehen kann.


mellomania

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problem ist dass du ohne arbeitgeber keine elternzeit hast....


Mitglied inaktiv

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Habt ihr Pflegegeld? Falls ja, dann kannst du darüber auch noch dich als pflegende Person beurlauben lassen. Davon ab ist es IMO so das bei einem behinderten Kind es verlängerte Fristen bei EZ und bei EG gibt - einfach da mal gezielt beim entsprechenden Amt/Bundesminesterium nachfragen.


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Davon hab ich noch garnicht gehört. Werd mich da mal kundig machen. Vielen dank


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