Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rest Elternzeit Kind 1 während den ersten 2 Jahren Elternzeit für Kind 2

Frage: Rest Elternzeit Kind 1 während den ersten 2 Jahren Elternzeit für Kind 2

flying wood

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur richtigen Beantragung der Elternzeit. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für Kind 1, (geb. 15.06.2014) Entbindungstermin für mein 2. Kind ist der 25.11.2015, daher habe ich nun zum Mutterschutzbeginn des 2. Kindes meine die EZ von Kind 1 beendet. Für Kind 1 waren 2 Jahre beantragt. Da es ja nach dem neuen Gesetz für Geburten ab 01.07.2015 einfacher ist 12/24 Monate auf das 3. -8. Lebensjahr zu übertragen würde ich gern das 3. Jahr von Kind 2 mit nehmen. Laut Gesetz muss man sich ja auf 2 Jahre festlegen. Von Kind 1 bleiben mir noch 12 Monate die ich nach dem 3. Geb. jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgeberes nehmen kann. Wenn ich nun für Kind 2 2 jahre beantrage ist Kind 1 jedoch schon älter als 3 Jahre. Daher nun meine Frage: Kann ich in meinem Elternzeitantrag Elternzeit ab dem 25.11.15 - 14.06.16 Elternzeit für Kind 2 nehmen 15.06.16 - 14.06.17 restliche 12 Monate Kind 1 (im 3. Lebensjahr) 15.06.17 - 24.11.18 Elternzeit Kind 2 Ist dies so zulässig? Restelternzeit von Kind 2 wären dann noch 12 Monate. Damit habe ich mich auch für die ersten beiden Jahre von Kind 2 festgelegt in welchem Zeitraum ich EZ nehmen möchte. Müsste der Arbeitgeber dann für die 12 Monate EZ Kind 1 auch seine Zustimmung geben weil die EZ Kind 1 ja abgebrochen wurde, die letzten 12 Monate aber noch nicht beantragt waren? Wenn ich die Elternzeit von Kind 2 ab Geburt 2 Jahre am Stück nehme und anschließend die restlichen 12 Monate von Kind 1 (dann über 3 Jahre), muss der Arbeitgeber zustimmen, braucht er bei Ablehnung eine Begründung? Wenn er mir jetzt die Zustimmung für die 12Monate von Kind 1 im Anschluss an 2 Jahre Kind 2 gibt, ist er daran gebunden? Ist der Elterngeldbezug für Kind 2 daran gebunden dass ich diesem Zeitraum auch für Kind 2 Elternzeit nehme? Vielen Dank und freundliche Grüße


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das ist aber fürchterlich kompliziert. Beantrage doch einfach die Übertragung des 3. Jahres von Kind 1 bis zum 8. Geb. 99% der Arbeitgeber stimmen dem zu. Dann nimmst Du entspannt Elternzeit für Kind 2 ab Geburt und hängst das 3. von Kind 1 nach Belieben ran.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2 Kind hat Trisomie 21 und ist offt Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(4Jahre) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind ( fast 2 Jahr ...

Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2. Kind hat Trisomie 21 und ist oft Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(geb.2013) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind (geb. 2015) ...

Guten Tag mein Sohn ist nun zweieinhalb Jahre alt und ich bin in der 24. Woche schwanger Punkt nun habe ich die Elternzeit unterbrochen damit ich den Mutterschutz bekomme . Meine Frage ist ist nun es bleiben 4 Monate übrig von meinem Sohn die ich noch nicht an Elternzeit genommen habe. kann ich die noch hinterher nach der neuen Elternzeit nehmen? W ...

Hallo nochmal, Ich habe beim jetzigen AG drei Jahre EZ- nach einem Jahr ET mit Teilzeit Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den AG wechseln würde. Verfällt meine Elternzeit oder habe ich auch bei dem neuen AG Anspruch auf Elternzeit (mit Teilzeit). Also ich würde dann bei meinem jetzigen AG nächstes Jahr kündigen. Lg

- Ich hab Elternzeit beendet und muterschuz genomen fur zweite Kind danach hab ich weiter Eltenzeit fur zweiten neugeboren Kind genomen. Kann ich nach ende den Elternzeit von zweiten Kind dan das rest Eltenzeit(das ich beendet habe) von ersten Kind weiter beantragen Erste Kind ist 16.10.2015geboren Zweite Kind ist 15.12.2017 geboren

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...